Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab verleiht seit nunmehr über 35 Jahren für Verdienste um die Natur und Umwelt einen Umweltpreis. Für die beiden vergangenen Jahre 2018 und 2019 soll nun wiederum ein Umweltpreis vergeben werden.
Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird als Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert. Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine,
Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2018 und 2019 besondere Verdienste um die Natur und Umwelt erworben haben.
Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des
Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausgezeichnet werden. Einem Preisträger soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden. Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, beispielsweise. durch Fotos, Zeitungsberichte. Der Vorschlag soll inklusive Anlagen 5 Seiten nicht überschreiten.
Weitere Informationen unter https://www.neustadt.de/beratungservice/umwelt-undnatur/
umweltpreis-2020/
Vorschläge können bis spätestens 31. Mai beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab oder per E-Mail unter Abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe leider nicht berücksichtigt werden.
Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn.