Waldmünchen.  Am Montagnachmittag wurden am Grenzübergang Waldmünchen zwei Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen bei der Einreise einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die insgesamt vier Insassen lediglich zum Tanken und zu einem Friseurbesuch in Tschechien waren. Da sie nun aus einem Risikogebiet eingereist waren, wartet auf sie eine 10tägige häusliche Quarantäne. Zudem werden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gegen sie vorgelegt.

 

Neumarkt.  Im Innenstadtbereich wurde am 04.01.2021, nach 21:00 Uhr, ein 26-jähriger Pkw-Fahrer aufgehalten und kontrolliert. Dabei zeigte er den Beamten eine ausländische Fahrerlaubnis vor, welche keine Gültigkeit für das Bundesgebiet hat. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden. Da er zudem keinen triftigen Grund für seine nächtliche Ausfahrt hatte, erwartet ihn, neben der Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und ein hohes Bußgeld.

Ebenfalls keine konforme Begründung konnte ein 24-Jähriger aufweisen, der nach Beginn der Ausgangssperre in der Ingolstädter Straße angetroffen wurde. Auch gegen ihn wurde Anzeige erstattet.

 

Weiden.  Der junge Mann aus unserem vorgenannten Fall sollte gestern aber nicht der einzige bleiben, der eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhielt. Insgesamt fünf weitere Personen wurden gestern dabei ertappt, wie sie gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung, oder auch gegen die Maskenpflicht verstoßen hatten. Auch sie erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

 

Amberg.  Zwölf Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mussten am Montag beanstandet werden, ein 45Jähriger bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen.

Wie auch am 3 Januar, bei seinem ersten Verstoß gegen die Ausgangssperre, hob der anscheinend unbelehrbare Mann nach 21:00 Uhr an einem Bankautomaten Geld ab und gab dies neben Spazierengehen wiederholt falsch als triftige Gründe an. Da er bewusst vorsätzlich gehandelt hat, muss er sogar mit der Verdoppelung des Regelbußgeldsatzes von 500 auf 1000 Euro rechnen.

Weitere fünf Personen hielten sich ebenfalls nicht an die Ausgangssperre. Ein älterer Herr verweilte im Vorraum einer Bank und drei Studentinnen machten sich auf den Weg zum Bahnhof, um ihre Kommilitonin zu verabschieden. Dort wartete ein junger Mann auf einen Zug nach Sulzbach-Rosenberg und musste ebenfalls beanstandet werden.

Mit dem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nahmen es drei Heranwachsende kurz vor der Ausgangssperre nicht so genau und fielen einer Streifenbesatzung biertrinkend im Stadtgebiet auf.

Am frühen Abend sorgte die Mitteilung über eine „Corona-Party“ in einer Wohnung für weitere Anzeigen gegen eine Gruppe von drei Frauen im Alter von 36-39 Jahren. Ein aufmerksamer Mitteiler informierte die Polizei über die Feier der aus drei Haushalten stammenden Damen und die Polizei löste die kleine Party auf.

 

Nittendorf.  Gegen die nächtliche Ausgangssperre verstießen fünf Personen, die am Montag, 04.01.2021, gegen 22.00 Uhr in einer Tiefgarage in Nittendorf beim Konsumieren von Alkohol angetroffen wurden. Drei der Betroffenen hatten sich bereits an Silvester nicht an die Ausgangssperre gehalten und waren zur Anzeige gebracht worden. Die Zusammenkunft wurde mittels Platzverweis aufgelöst. Gegen alle Beteiligten werden Bußgeldanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt.

 

Guteneck.  Am Abend des 04.01.2021 wurde im Gemeindebereich Guteneck nach einem vorausgegangenen Streit ein Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz, bei dem sich mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten getroffen hatten, angezeigt. In diesem Fall werden insgesamt drei Anzeigen dem Landratsamt Schwandorf vorgelegt.

 

Cham.  Im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle wurde am Montag, 04.01.2021, gegen 23:45 Uhr, der Fahrer eines Pkw auf der B 20 angehalten. Die Insassen des Pkw, Ehepaar mit Kind, waren auf der Rückreise von Polen, wo sie einen Verwandtenbesuch machten, in den Bereich Dingolfing. Die Rückfahrt stellt keinen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre dar. Die beiden erwachsenen Fahrzeuginsassen werden wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz angezeigt. Die notwendige Quarantäne treten sie an ihrem Wohnort an.

 

Bericht der Polizei Waldmünchen / Neumarkt / Weiden / Amberg / Nittendorf / Nabburg / Cham

Bild: Symbolbild