Mutmaßlicher Schleuser ohne Führerschein – Die Bundespolizei hat am Dienstag (2. Mai) einen Iraner auf richterliche Anordnung hin in eine Münchner Haftanstalt gebracht. Dem Mann wird vorgeworfen, fünf türkische Staatsangehörige mit dem Pkw illegal über die deutsch-österreichische Grenze geschleust zu haben. Dabei hatte er noch nicht einmal einen Führerschein – zumindest keinen echten.

Kurzmeldungen am 06.05.2023 der Polizei Oberpfalz

Was der 43-Jährige zunächst als einen Akt der “Nächstenliebe” beschrieben hatte, stellte sich für die Ermittler in Rosenheim nach ersten Erkenntnissen als letzte Etappe einer offenkundig teuer bezahlten Schleusung dar. Die organisierte Reise des Quintetts aus der Türkei fand an der A8 auf Höhe Irschenberg ihr Ende.

Bei der Kontrolle der Pkw-Insassen auf einem Autobahnparkplatz der Autobahn Rosenheim – München stellten die Beamten der Bayerischen Landespolizei fest, dass sich keiner der insgesamt sechs Insassen ausweisen konnte. Der Fahrzeugführer wies sich den Raublinger Fahndern gegenüber mit einem abgelaufenen norwegischen Fremdenpass und einer ebenfalls abgelaufenen italienischen Aufenthaltserlaubnis aus. Bei seiner Durchsuchung tauchten ein lettischer und ein iranischer Führerschein auf. Beide Dokumente konnten als Fälschungen entlarvt werden. Über eine echte Fahrerlaubnis verfügte der Fahrer nicht.

Seine fünf Begleiter führten keine Papiere mit. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um Kurden, die ursprünglich aus der Türkei stammen. Sie erklärten aus ihrer Heimat geflohen zu sein und sich bereits dort einer Schleuserorganisation anvertraut zu haben. Für die etappenweise Beförderung nach Deutschland hätten sie 15.000 Euro “hinterlegen” müssen. Ihre Pässe wären ihnen von den Schleppern abgenommen worden.

Die fünf Geschleusten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Ihr Fahrer gestand im Verlauf der Befragung bei der Bundespolizei in Rosenheim ein, dass seine erste Darstellung von der zufälligen Mitnahme der fünf Personen aus reiner “Nächstenliebe” doch nicht ganz der Wahrheit entsprechen würde. Der zuletzt in Italien gemeldete Iraner wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern, der illegalen Einreise, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen angezeigt.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend ordnete das zuständige Amtsgericht in München die Untersuchungshaft an. Die Rosenheimer Bundespolizisten lieferten den mutmaßlichen Schleuser in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein.

Körperliche Auseinandersetzung – Dienstagabend (2. Mai) kam es am Münchner Ostbahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 24-jährigen Afghanen und einem 53-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Deutschen Bahn. Vorausgegangen war ein Streit über die Schließung des S-Bahn Kundencenters.

Gegen 20 Uhr versuchten der 24-Jährige und eine 47-Jährige kurz vor Schließung des S-Bahn Kundencenters ein 49-Euro Ticket zu erwerben. Da das Kundencenter bereits sehr voll war und kurz vor der Schließung, bekamen die beiden keinen Einlass, worauf der 24-Jährige aus München verbal aggressiv wurde. Eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit wurde darauf aufmerksam und wies den Mann darauf hin, morgen wiederzukommen und die Örtlichkeit nun zu verlassen. Es kam zu gegenseitigen Beleidigungen zwischen dem Afghanen und dem 53-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes.

Im Anschluss wollten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Mann aus dem Bahnhof begleiten. Dabei kam es zu gegenseitigen Tätlichkeiten, deren Verlauf noch Gegen-stand der Ermittlungen ist. Der 53-Jährige soll dabei sei-nen Schlagstock eingesetzt, der 24- Jährige mit dem Rucksack nach dem Älteren geworfen haben. Äußerliche Verletzungen trug keiner der beiden davon. Die alarmierte Bundespolizei nahm alle Beteiligten mit zur Wache, die sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen konnten.

Zur Tataufklärung werden nun die Aufzeichnungen der Überwachungskameras ausgewertet. Gegen beide Männer wird wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung sowie Beleidigung ermittelt.

Berichte der Bundespolizei