Bericht der Polizei Amberg / Bild: Symbolbild
Amberg. Eine Zivilstreife, die zu Fuß unterwegs war nahm am Dienstagabend Marihuanageruch an einer Hausecke wahr. Hinter dem Haus sahen die Beamten auch eine Person auf einem Fußweg, die offensichtlich „Schmiere“ stand. Daneben, hinter einem Busch stand ein 18-Jähriger und rauchte gemütlich einen Joint, den er schnell fallen ließ, als die Ordnungshüter näher kamen. Das half natürlich nichts und gegen den jungen Mann wird wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Amberg. Nur ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht eben nicht! Diese Erfahrung muss nun eine 18-jährige Fahranfängerin machen, die nach einem Parkrempler zwar ihre Personalien hinterlassen, den Unfall aber nicht bei der Polizei gemeldet hatte. Da die Geschädigte die Polizei informierte, musste von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen die Unfallverursacherin eingeleitet werden. Der Apell und Hinweis an aller Verkehrsteilnehmer: Bei einem Verkerhsunfall immer die Polizei anrufen – gerne unter der Notrufnummer 110!
Kümmersbruck. Auf Amphetamin reagierte am Dienstagabend ein Drogenschnelltest und überführte einen 52-jährigen Autofahrer. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Ordnungshüter zuvor drogentypische Auffälligkeiten fest. Die Blutuntersuchung wird ein genaues Ergebnis der Drogeneinwirkung liefern und dann muss der Betroffene mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld rechnen.
Kümmersbruck. Eine telefonische Mitteilung, dass unerlaubt gewerbliche Nagelpflege in einem Anwesen stattfinden soll, rief am Dienstagabend die Polizei auf den Plan. Tatsächlich trafen die Beamten vor Ort zwei Damen aus verschiedenen Haushalten an und fanden sämtliche Utensilien vor, die zur Ausübung der gewerblichen Nagel- und Fußpflege notwendig sind. Insbesondere die Gewerbetreibende muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
Amberg. Das Wetter war so schön, dazu ein Bier in illustrer Gesellschaft, das dachten sich vier teils amtsbekannte Personen im gesetzten Alter und ließen sich dazu in einer Grünanlage nieder. Auch ohne die Hygieneschutzmaßnahem ist der Alkoholkonsum in Grünanalgen in Amberg verboten, aber die Dame und drei Herren trafen sich ohne triftigen Grund, missachteten den Mindestabstand und stammten aus vier verschiedenen Haushalten. Auf eine Maske wurde dazu umständehalber gänzlich verzichtet.
Zwei weitere Personen hielten sich im Bahnhof ohne Mund-Nase-Schutz auf und wurden ebenfalls beanstandet.