Grundstücksmarktbericht als Orientierungshilfe

Amberg-Sulzbach. Wie teuer ist ein Haus oder ein Baugrundstück im Landkreis Amberg-Sulzbach? Die Antworten hierauf liefert der aktuelle Grundstücksmarktbericht. Der Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Amberg-Sulzbach hat darin dokumentiert, wie sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohnbauflächen sowie forst- und landwirtschaftliche Flächen in den vergangenen Jahren entwickelt haben.

Die Auswertung hat gezeigt, dass die Jahre 2020 und 2021 trotz Corona-Pandemie von der starken Nachfrage am Grundstücks- und Immobilienmarkt geprägt waren. Demnach stiegen die Preise erneut leicht an. Basis der Auswertung ist die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Hier werden alle notariell beurkundeten Grundstücksaktionen erfasst.

Der Gutachterausschuss setzt sich im Landkreis Amberg-Sulzbach als neutrales Fachgremium aus diversen Sachverständigen des Landratsamtes, des Finanz- und Vermessungsamtes sowie der freien Wirtschaft zusammen. Er verfolgt das Ziel, das Marktgeschehen wiederzugeben und Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten und zu verbessern.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle am Landratsamt Amberg-Sulzbach gehören neben der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung auch die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Ableitung von wertermittlungsrelevanten Faktoren und das Erstellen von Verkehrswertgutachten von Grundstücken. Online ist der Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Amberg-Sulzbach unter www.amberg-sulzbach.de unter der Rubrik Bauen – Gutachterausschuss abrufbar.

Landrat ruft zu Spenden für Landkreis-Hilfsfonds auf – Geld erreicht zu 100 Prozent Menschen in Not aus der Region

Amberg-Sulzbach.  Landrat Richard Reisinger ruft die Amberg-Sulzbacher zum Spenden auf. Im Landkreis Amberg-Sulzbach gibt es Menschen, die unschuldig in Not geraten sind, sich nicht mehr zu helfen wissen und dringend auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. „Wir als Landkreis wollen die Menschen mit ihren Ängsten und Sorgen nicht alleine lassen und ihr Leid etwas mildern. Deshalb bitte ich die Menschen im Amberg-Sulzbacher Land, mich in meinem Engagement für Menschen in Not zu unterstützen“, wird Landrat Richard Reisinger in der Pressemitteilung seines Hauses zitiert.

Die Spendengelder wandern zu 100 Prozent in den Landkreis-Hilfsfonds „Hilfe zum Helfen“. Dank der ungebrochenen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung konnten wir in den vergangenen Jahren das Leid vieler Menschen bereits lindern und ihnen in Notfällen zur Seite stehen, so Reisinger.

Das soll auch 2022 wieder so sein. Deswegen bittet Landrat Richard Reisinger in der Vorweihnachtszeit wieder um ein Zeichen der Solidarität und Menschlichkeit: „Jeder Euro und jeder Cent kann dabei helfen, diesen Menschen in Not ein Stück Hoffnung zu geben und  ihnen gleichzeitig neuen Lebensmut einzuhauchen“, wirbt der Landkreis-Chef um Spenden für die diesjährige Aktion „Hilfe zum Helfen“. Er garantiert, dass das Geld auch tatsächlich dort ankommt, wo es dringend benötigt wird und alle gesetzlichen und sonstigen Hilfsmöglichkeiten in diesen Härtefällen bereits ausgeschöpft sind. „Deshalb wäre es ein respektables Zeichen der Humanität, dass die Menschen sich auch oder gerade in Krisenzeiten bereiterklären, etwas von dem abzugeben, was sie haben.“

Landrat Richard Reisinger ist sicher, dass sein Aufruf bei den Bürgern auch heuer nicht ins Leere läuft. Er bedankt sich bereits jetzt bei allen Spendern für ihre finanzielle Unterstützung und schließt auch diejenigen mit ein, die bereits in den vergangenen Jahren ihren Beitrag geleistet haben. „Dieses Geld ist bestens angelegt, nämlich in Menschlichkeit, und es kommt zu 100 Prozent dort an, wo es so schmerzlich fehlt. Auch kleine Taten geben der Welt ein freundlicheres Gesicht“, appelliert der Landrat.

Das Spendenkonto für die Aktion „Hilfe zum Helfen“ ist bei der Sparkasse Amberg-Sulzbach (IBAN: DE27 7525 0000 0190 0000 18) eingerichtet. Wichtig: Für den Erhalt einer Spendenquittung muss auf dem Überweisungsträger bei den Angaben zum Kontoinhaber unbedingt der Name sowie der Wohnort angegeben werden.

(Bericht und Bild: Landratsamt Amberg-Sulzbach)