55. TOURISTIKERTREFFEN des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Hohenfels. Das 55. Touristikertreffen des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. fand am 15.09.2022 in Hohenfels statt. Treffpunkt für die 13 Teilnehmer war an der St. Ulrichkirche in Hohenfels, die Führung übernahm Herr Münchsmeier. Das Touristikergespräch fand anschließend im neuen COZY Café & Bistro statt. Der aktuelle Stand der Faltkarten-Nachdrucke zum Schwarze Laber-Radweg, Erlebnis Kanal und einer neuen Wanderkarte wurden besprochen. Neben einer Terminvorschau wurden die laufenden Tourismusprojekte der Gemeinden und Städte erläutert.
Aktion Herzgesundheit – Aktionsstand des Gesundheitsamtes Neumarkt
Stress, Ernährung, Rauchen und Bewegung sind Faktoren, die unsere Herzgesundheit maßgeblich beeinflussen. Die heutigen Lebensgewohnheiten begünstigen das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen: inzwischen leidet z.B. etwa ein Drittel aller Erwachsenen in Deutschland an einem zu hohen Blutdruck und allein in Bayern erleiden jährlich ca. 35.000 Menschen einen Herzinfarkt. Im Rahmen der Präventionskampagne „Hand aufs Herz“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beteiligt sich das Gesundheitsamt Neumarkt mit einem Aktionsstand und klärt über die wichtigsten Risikofaktoren für Herz- und Gefäßerkrankungen auf.
Am Donnerstag, den 22.09.2022, können sich Interessierte in der Zeit von 10 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz vor dem Münsterbrunnen zum Thema Herzgesundheit und Herzinfarkt-Prävention informieren und austauschen.
Verpackungsgesetz – Registrierungspflichten beachten. Bußgeld droht.
Bereits seit 1. Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. Neu ist insbesondere die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn diese vollständig systembeteiligt erworben wurden.
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen wie z.B. Pizzaschachteln, to go Verpackungen, Verkaufstüten/Umverpackungen (Brot, Wurst, Döner, Blumen, Arzneien etc.).
Warum? Letztvertreiber von Serviceverpackungen haben verpackungsrechtliche Pflichten. Sie müssen für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.
Daher: Bitte informieren/registrieren Sie sich unter
Die Registrierung ist kostenlos.
Generell gilt: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Ob Sie als Händler/Unternehmer verpflichtet sind, können Sie unter der genannten Internetadresse erfahren.
Unterbleibt die Registrierung drohen Bußgelder. Das Landratsamt wird hierzu im 4. Quartal Kontrollen durchführen und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
(Bericht: Landratsamt Neumarkt / Bild: Ingrid Seitz)