„Essen auf Rädern“ ist ein Erfolgsmodell
Regensburg. Seit mittlerweile gut zwei Jahren gehört das ehrenamtlich organisierte Angebot „Essen auf Rädern“ in den Gemeinden Brennberg, Deuerling und Pielenhofen zum festen Bestandteil des Unterstützungsangebots für Seniorinnen und Senioren sowie Bedürftige im Landkreis. Eingeführt wurde es nach dem Mintrachinger Vorbild, wo das Essen bereits seit 2016 von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ausgefahren wird. Unterstützt durch die Freiwilligenagentur erarbeiteten die ortsansässigen Nachbarschaftshilfen jeweils individuelle Konzepte für Liefertage, Fahrten sowie Ablauforganisation und konnten bis heute viele Erfahrungen sammeln. Von fünf bis acht Ausfahrten pro Tag in Brennberg bis hin zu 24 belieferten Personen in Deuerling ist das Spektrum sehr groß.
Die Bilanz, die die verantwortlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren in einem ersten von der Landkreis-Freiwilligenagentur organisierten Austauschtreffen im September zogen, ist hervorragend. In allen vier Gemeinden wird das Angebot sehr gut angenommen und die Nachfrage steigt stetig. Dies führt teilweise sogar dazu, dass die bisher aktiven Ausfahrenden nicht mehr ausreichen und neue Fahrerinnen und Fahrer für die Nachfolge gesucht werden. Eine große Hilfe bei der Einführung des Lieferdienstes war auch die Anschaffung von Warmhalteboxen, die vom Landkreis aus dem Corona-Fördertopf des Freistaats „Unser Soziales Bayern – wir helfen zusammen!“ finanziert werden konnten und die von den belieferten Personen stets für ihre Qualität gelobt werden. „Das Essen bleibt immer warm und unsere Kundinnen und Kunden sind äußerst zufrieden“, so der ehrenamtliche Koordinator Peter Moser von der Nachbarschaftshilfe Pielenhofen.
Im Austausch der Verantwortlichen wurde deutlich, welch wichtige Rolle die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer übernehmen, wenn sie nicht einfach das gelieferte Essen vor die Tür stellen, sondern für häufig alleinstehende Personen zu einer regelmäßig wiederkehrenden Bezugsperson werden, die freudig erwartet wird. Seit einigen Monaten zeigt sich eine weitere positive Entwicklung: Das Angebot wird nicht mehr ausschließlich von Seniorinnen und Senioren in Anspruch genommen, sondern teilweise auch von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, die über eine Anmeldung ihrer zu pflegenden Familienmitglieder für einen kurzen Zeitraum, wie beispielsweise in der Urlaubszeit, entlastet werden können. Auf diese Weise finden auch jüngere Gruppen über das „Essen auf Rädern“ Unterstützung durch die Ehrenamtlichen. Und die Nachfrage steigt.
Für Informationen und bei Interesse, das ehrenamtliche „Essen auf Rädern“ in weiteren Gemeinden des Landkreises einzuführen, steht Lisa Finn-Hampel in der Freiwilligenagentur gerne zur Verfügung (freiwilligenagentur@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-154).
Neue Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention
Regensburg. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern, auch das Landratsamt Regensburg, haben hierzu Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern. Aktuell müssen bereits einige Zukäufe von Geflügel in den Landkreis Regensburg rückverfolgt und beprobt werden, um eine Ansteckung mit HPAI auszuschließen.
Hintergrund
Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll.
Die Geflügelhalterinnen und -halter sind ferner dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten.
- Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest in Bayern
- weitere Informationen zur Geflügelpest
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
Meldepflicht!
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Halterinnen und Halter von Geflügel in Bayern zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet sind.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Lesen Sie weitere Informationen auf der LGL-Webseite: https://www.lgl.bayern.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht.htm?tid=1717270
Sie haben Fragen zur Geflügelpest? Die Kolleginnen und Kollegen vom Veterinäramt stehen Ihnen gerne zur Verfügung. (https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/?sachgebiet-s-25-veterinaerwesen-und-lebensmittelhygiene&orga=92739)
(Berichte und Bild: Landratsamt Regensburg)