Rosenheim / Hof (ots). Ein tschechischer Staatsangehöriger wäre lieber ins Gefängnis gegangen, als eine Geldstrafe über mehrere tausend Euro zu bezahlen. Doch so einfach hat es ihm die Staatsanwaltschaft Hof nicht gemacht. Sie erteilte der Bundespolizei, die den Mann am Montag (24. Oktober) in einem Eurocity am Bahnhof in Rosenheim verhaftet hatte, einen Vollstreckungsauftrag. Somit konnten die Bundespolizisten die festgesetzten rund 4.500 Euro auch gegen den Willen des 43-Jährigen pfänden.
Im Rahmen der Grenzkontrollen überprüften die Bundespolizisten in einem Fernreisezug, der regelmäßig zwischen Innsbruck und München verkehrt, die Personalien eines tschechischen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass der Kontrollierte seit September dieses Jahres mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof gesucht wurde.
Der Grund für die Ausschreibung waren die nicht beglichenen Justizschulden des Mannes. Im Frühjahr hatte das Amtsgericht Wunsiedel gegen ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Strafbefehl erlassen. Als Strafe waren 3.000 Euro zuzüglich etwa 1.500 Euro Verfahrenskosten festgesetzt worden. Ersatzweise waren 150 Tage Freiheitsentzug vorgesehen.
Obwohl die Kontrollbeamten bei der Durchsuchung des Tschechen einige tausend Euro gefunden hatten, war dieser nicht bereit, die geforderte Geldstrafe zu begleichen. Er wurde in Rosenheim zur örtlichen Bundespolizei-Dienststelle mitgenommen. Dort erklärte er, dass er lieber ins Gefängnis gehen würde, als den Betrag zu entrichten. Angesichts eines derart ungewöhnlich erscheinenden Wunschs, nahmen die Bundespolizisten mit der Staatsanwaltschaft in Hof Verbindung auf.
Diese stellte sogleich einen Vollstreckungsauftrag aus, der es ermöglichte, sowohl die Geldstrafe als auch die Verfahrenskosten zu pfänden. Nachdem der Mann um die Summe von rund 4.500 Euro erleichtert worden war, erhielt er eine Quittung, die er sich offenbar gern erspart hätte. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
(Bericht und Bild: Bundespolizei)