Bericht der Polizei Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Am 20.12.2021 gegen 18:15 Uhr stellte eine 81-Jährige ihr Fahrrad am Parkplatz des Lidl-Marktes in der Straße Zur Centralwerkstätte ab und versperrte es. Als sie nach einer halben Stunde wieder zu ihrem Fahrrad zurückkam, musste sie feststellen, dass das Fahrrad nicht mehr vor Ort war. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein rot/schwarzes Damenfahrrad im Wert von 50,- Euro. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Weiden unter Tel. 0961/401-0 entgegen.
Am 20.12.2021 gegen 14:30 Uhr befuhr ein 78-Jähriger mit seinem PKW die Lessingstraße in Richtung Neustädter Straße. Zur gleichen Zeit befuhr eine 21-Jährige die Neustädter Straße in Richtung stadteinwärts. Der 78-Jährige übersah beim Einfahren in die Neustädter Straße den vorfahrtsberechtigten PKW der 21-Jährigen und es kam zum Unfall. Für den 78-Jährigen galt „Vorfahrt achten“ Z. 205. Verletzt wurde niemand. An beiden PKWs entstand Sachschaden in Höhe von 3000,- Euro.
Am 19.12.2021 gegen 21:00 Uhr parkte ein 27-Jähriger seinen PKW in der Prinz-Ludwig-Straße vor Hausnummer 4 am rechten Fahrbahnrand. Als der 27-Jährige am 20.12.2021 gegen 07:45 Uhr wieder zu seinem PKW zurückkam, musste er feststellen, dass der linke Außenspiegel beschädigt war. Aufgrund des Schadensbildes ist davon auszugehen, dass ein vorbeifahrendes Fahrzeug den Außenspiegel des 27-Jährigen touchierte und der Fahrer anschließend weiterfuhr, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Schaden am PKW des 27-Jährigen wird auf 350,- Euro geschätzt. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Weiden unter Tel. 0961/401-0 entgegen.
Am 20.12.2021 gegen 12:15 Uhr fiel einer Streifenbesatzung eine 29-Jährige, welche mit ihrem E-Scooter den Hammerweg entlang fuhr, auf, da am E-Scooter keine Versicherungskennzeichen angebracht war. Deshalb wurde die 29-Jährige einer Kontrolle unterzogen. Eine Überprüfung ergab, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden. Die 29-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.