(Bericht der Bundespolizei) – Am Sonntagnachmittag (10. Dezember) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) drei Kameruner gestoppte. Zwei von ihnen hatten versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Einer dieser Migranten war erst in diesem Jahr abgeschoben worden. Der andere hatte lediglich eine Duldung dabei, die nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Der dritte Insasse muss sich als Organisator der Fahrt nun wegen Einschleusens von Ausländern verantworten.
Lindauer Bundespolizisten stoppten auf dem Kontrollplatz Sigmarszell einen mit drei kamerunischen Staatsangehörigen besetzten Transporter mit deutscher Zulassung. Der 25-jährige Fahrer konnte den Beamten lediglich seinen Führerschein vorlegen. Die Polizisten fanden heraus, dass der Kameruner bereits 2016 einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte, welcher in Folge abgelehnt worden war. Im März dieses Jahres war die Abschiebung des Migranten in sein Heimatland erfolgt, weswegen gegen ihn ein bis September 2025 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Eigenen Angaben zufolge hält sich der 25-Jährige bereits seit September wieder in Deutschland auf und lebt derzeit in einer Asylbewerberunterkunft.
Der 36-jährige Beifahrer, der im Landkreis Sigmaringen gemeldet ist, zeigte seine Duldung vor, welche jedoch nicht zur Aus- und Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der 2019 gestellte Asylantrag des Migranten bereits im September 2022 abgelehnt worden war. Der ausreisepflichtige Migrant konnte aber aufgrund seiner ungeklärten Identität bisher nicht abgeschoben werden.
Der 26-jährige Mitfahrer konnte eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit Berufsausbildung vorweisen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Migrant, der sich bereits seit 2015 in Deutschland aufhält, im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, obwohl er diesen nicht bei sich führte. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass der 26-Jährige das Auto für einen Transport nach Bregenz ausgeliehen und die Mitfahrt seiner Landsleute organisiert hatte. Der Mann erhielt eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern und kam, nachdem sein Wohnsitz im Landkreis Ravensburg bestätigt war, auf freien Fuß.
Die Bundespolizisten zeigten den Beifahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da zu diesem Zeitpunkt keine Plätze in einer Abschiebehafteinrichtung zur Verfügung standen und eine Zurückweisung nach Kamerun mangels Reisepasses nicht möglich war, leiteten die Beamten den Migranten an die für ihn zuständige Ausländerbehörde weiter.
Die Bundespolizisten führten den Fahrzeuglenker, der sich wegen versuchter unerlaubter Einreise und Beihilfe verantworten muss, am Montagvormittag (11. Dezember) beim Amtsgericht Lindau vor. Da der Haftantrag der Bundespolizei abgelehnt wurde, leiteten die Beamten den Mann anschließend an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiter.