Polizei
Nachtrag zu einer Verkehrsunfallflucht
Am Freitag den 17.02.2024 von 06:50 bis 12:30 Uhr parkte eine BMW-Fahrerin auf dem beschrankten Ärzteparkplatz am Bahngraben Hausnummer 2 in 93413 Cham. In der Pressemitteilung vom 18.02.2024 wurde als Tatörtlichkeit versehentlich der Schotterparkplatz in der Bahnhofstraße angegeben. Die Fahrerin musste bei ihrer Rückkehr einen Unfallschaden an der linken Pkw-Seite feststellen. Der entstandene Schaden wird auf ca. 1700 Euro geschätzt. Da sich auch dieser Unfallverursacher entfernte, ohne seine Personalien zu hinterlassen, bittet die Polizei Cham um Zeugenhinweise unter 09971/8545-0.
Schwerer Verkehrsunfall auf der Bundestraße 470
Unterbundene Trunkenheitsfahrt
Am Samstag, den 02.03.2024 wurde im Bereich Rettenhof in 93495 Weiding ein 45-Jähriger Pkw-Fahrer aus dem westlichen Landkreis in seinem parkenden Pkw eine Kontrolle unterzogen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest verlief positiv. Der Fahrer gab an, dass er seine Fahrt in kürze fortsetzen möchte, weshalb die Weiterfahrt unterbunden und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurden.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am 01. März eines jeden Jahres müssen Versicherungskennzeichen erneuert werden. Dies gilt beispielsweise für Kleinkrafträder wie etwa Mopeds und Roller, aber auch für E-Scooter. Die bis Ende Februar 2024 gültigen schwarzen Versicherungskennzeichen wurden zum 01. März 2024 ungültig. Von nun an sind an den Fahrzeugen blaue Versicherungskennzeichen zu führen.
Diese Regelung hat am Freitag ein Fahrzeugführer nicht beachtet. Gegen 17:00 Uhr fuhr ein 27-Jähriger mit seinem E-Scooter in der Janahofer Straße in Cham, als einer Streifenbesatzung das ungültige Versicherungskennzeichen auffiel. Es wurde die Weiterfahrt unterbunden. Den Herrn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Polizei weißt diesbezüglich nochmals ausdrücklich auf die Wechselpflicht hin.
Computerbetrug
Am Freitag, den 01.03.2024 erstatte ein 49-Jähriger Anzeige wegen Betrug. Dieser wollte auf der Verkaufsplattform Kleinanzeigen eine Hose kaufen. Der Verkäufer übersandte einen QR-Code über welchen er die Bezahlung abwickeln könnte. Nachdem der Käufer den Code gescannt hatte und seine Kreditkartennummer eingegeben hatte, stellte dieser fest, dass von seinem Konto 2207,00 Euro abgebucht wurde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.