Gleich drei Einsätze beschäftigten die Polizei im Raum Amberg innerhalb weniger Stunden: Ein schwerer Grillunfall auf einer Terrasse, ein schlafender Fahrer auf der Staatsstraße und eine Radfahrerin, die gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstieß.
Gasexplosion beim Grillen – Mann schwer verletzt
Das schwerwiegendste Ereignis ereignete sich am Mittwochabend auf einer Terrasse in der Winzerstraße in Amberg. Beim erneuten Anheizen eines Gasgrills kam es zu einer Explosion, bei der eine Stichflamme einen 37-jährigen Mann schwer verletzte. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Für die Landung des Hubschraubers sperrte die Feuerwehr den betroffenen Abschnitt der Hockermühlstraße.
Der Sachschaden am Gerät blieb gering. Die Ermittlungen ergaben, dass der Unfall auf menschliches Verschulden zurückzuführen war. Sicherheitsexperten empfehlen, den Grilldeckel vor dem Starten stets zu öffnen – sammelt sich Gas unter dem geschlossenen Deckel an, kann es beim Anzünden zur gefährlichen Stichflamme kommen.
Sekundenschlaf auf der Staatsstraße – 19-Jähriger gefährdet Verkehr
In den frühen Morgenstunden des 28. Mai 2026, gegen 04:00 Uhr, kam es auf der Staatsstraße 2238 zwischen Hirschau und Kohlberg zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden. Ein 19-jähriger Fahrzeugführer geriet mit seinem SUV nach links von der Fahrbahn ab, touchierte die Leitplanke über eine längere Strecke und konnte das Fahrzeug anschließend wieder auf die Fahrbahn zurücklenken, wo es zum Stehen kam. Mehrere Leitplankenfelder sowie Fahrzeugfront und Unterboden des Wagens wurden dabei beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf rund 6.500 Euro geschätzt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist der Fahrer am Steuer eingeschlafen. Der Sekundenschlaf gilt als eine der häufigsten und gefährlichsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Gegen den 19-Jährigen wird eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
E-Bike ohne Versicherung – Radfahrerin vor Polizeistreife erwischt
Bereits am Abend des 27. Mai 2026 fiel einer Streifenbesatzung in Amberg eine 66-jährige Radfahrerin auf, deren Elektrofahrrad sich ohne jegliche Muskelkraft beschleunigte. Elektrisch unterstützte Fahrräder sind bis zu einer Motorunterstützung von 25 km/h als Fahrrad eingestuft – beschleunigen sie jedoch ohne Pedalunterstützung selbstständig, fallen sie rechtlich in eine andere Fahrzeugkategorie und sind versicherungspflichtig. Eine gültige Versicherung besaß die Fahrerin nicht. Sie muss nun mit einer Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Wichtige Hinweise für E-Bike-Fahrer
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig die korrekte Einstufung von Elektrofahrrädern ist. Wer ein sogenanntes S-Pedelec oder ein Elektrofahrrad mit Gasgriff ohne gültige Versicherung fährt, begeht eine Straftat – unabhängig davon, ob der Verstoß aus Unwissenheit geschieht. Wer unsicher ist, welcher Kategorie sein E-Bike zugehört, sollte dies beim Händler oder bei der zuständigen Zulassungsbehörde klären.