Polizei

Pkw-Scheibe eingeschlagen

Ein bislang Unbekannter hat in der Zeit zwischen Donnerstag, 15:00 Uhr, und Freitag, 12:30 Uhr, die hintere linke Seitenscheibe an einem Pkw in der Tachauer Straße in Weiden eingeschlagen. Der Geschädigte hatte es in dieser Zeit dort abgestellt. Das Tatwerkzeug konnte nicht aufgefunden werden. Der Schaden beläuft sich auf ca. 300 Euro, ein Täterhinweis liegt nicht vor. Um Zeugenhinweise wird gebeten, diese könnten der Polizei in Weiden unter der Telefonnummer 0961/401-0 mitgeteilt werden.

Völlig verwahrloste Katze aus Wohnung gerettet

Aufgrund entsprechender Erkenntnisse wurde am Freitagabend eine vollkommen verwahrloste und unterversorgte Katze von der Polizei aus einer Wohnung in Weiden befreit. Die Beamten und Vertreter des Veterinäramtes begaben sich aufgrund eines Hinweises in die betreffende Wohnung und fanden dort das Tier in einer jämmerlichen Verfassung vor. Die Wohnung selbst war ebenfalls in einem extremen hygienischen Zustand. Die Katze wurde dem Veterinäramt in Obhut gegeben. Gegen den Halter wurde Anzeige nach dem Tierschutzgesetz erstattet. Letztlich ergab sich noch, dass der Mann sich vorschriftswidrig nicht beim Einwohnermeldeamt in der Wohnung angemeldet hatte.

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Bild: J. Masching

Betrunkener randaliert in Gaststätte

Ein alkoholisierter 26-jähriger mit Wohnsitz in Cham hat am Samstag, gegen 04:30 Uhr, in einer Gaststätte in Weiden für Unruhe gesorgt. Er pöbelte herum und wollte trotz Aufforderung das Gasthaus nicht verlassen. Die schließlich zur Hilfe gerufene Polizei musste den weiterhin uneinsichtigen und aggressiven Mann in Gewahrsam nehmen. Er durfte in den folgenden Stunden einen Teil seiner mehr als 2 Promille unter Polizeiaufsicht abbauen, bevor er wieder entlassen wurde.

Radmuttern an Pkw gelockert

Am Samstag, gegen 16:30 Uhr, bemerkte ein Autofahrer aus Schirmitz während der Fahrt ein ungewöhnliches Geräusch an seinem Auto. Bei einer Nachschau stellte er fest, dass ein Unbekannter offenbar alle 16 Schrauben an seinen Rädern gelockert hatte. Der Geschädigte geht davon aus, dass die überaus gefährliche und verantwortungslose Tat vor seinem Wohnanwesen verübt wurde. Einen Täterhinweis konnte er nicht geben. Bei der ersten Begutachtung konnte kein Schaden am Pkw festgestellt werden. Die Polizei ermittelt wegen eines Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr gegen Unbekannt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden um Mitteilung bei der Polizeiinspektion Weiden unter der Nummer 0961/401-0 gebeten.

Schreckschusswaffe bei Verkehrskontrolle

Eine nicht alltägliche und potentiell für alle Beteiligten sehr gefährliche Situation begegnete einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Weiden am Sonntag, gegen 01:45 Uhr, in der Christian-Seltmann-Straße in Weiden. Die Beamten hielten hier ein mit vier Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren besetztes Fahrzeug an, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Während die kontrollierende Beamtin sich zum Fahrer begab, ging ihr Streifenpartner zur Absicherung der Kontrolle zunächst auf die Beifahrerseite.

Hierbei fielen ihm die überaus hektischen Handlungen eines hinten links sitzenden Mitfahrers auf. Nachdem der Beamte die Situation nicht genau beobachten und deuten konnte, ging er zu ihm und öffnete die Fahrzeugtüre, um mit dem jungen Mann zu sprechen. Bereits beim Öffnen der Türe konnte der Beamte den Griff einer Pistole unter dem rechten Bein des 22-jährigen erkennen. Der Beamte blockierte die Waffe mit seinem Fuß und zog gleichzeitig seine Dienstwaffe.

Nachdem die Fahrzeuginsassen auf Aufforderung das Auto verlassen hatten, wurde die Pistole sichergestellt. Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe, die auf den ersten Blick nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden ist. Der 22-jährige war – wie sich in der Folge herausstellte – im Besitz einer Führerlaubnis in Form des „Kleinen Waffenscheins“. Die geladene Waffe führe er nach eigenen Angaben „immer und überall zum Selbstschutz“ mit. Normalerweise trage er sie eigentlich im Hosenbund. Beim Sitzen im Auto wurde sie aber zu unbequem, weshalb er die Pistole neben sich auf den Sitz gelegt hatte.

Bezüglich des Führens der Waffe lag grundsätzlich kein rechtlicher Verstoß vor. Aufgrund des sehr leichtfertigen Umgangs mit der Waffe wird dem zuständigen Amt aber eine Meldung mit der Bitte um Überprüfung der Eignung zum Umgang mit einer Waffe übersandt.