Regenstauf
Verkehrsunfall in Bernhardswald
Am Donnerstagmittag befuhr ein 84-jähriger Landkreisbewohner mit seinem Pkw die Regensburger Straße als er bemerkte, dass der Verkehr vor ihm zum Stehen gekommen war. Um zu verhindern, auf das vor ihm stehende Fahrzeug aufzufahren, wich der 84-Jährige auf die Gegenspur aus und kollidierte dort frontal mit einem entgegenkommenden Pkw.
Bei dem Unfall wurden insgesamt vier Fahrzeuginsassen im Alter von 30 bis 90 Jahren zum Teil schwer verletzt und vom Rettungsdienst, auch mittels Hubschrauber, in umliegende Krankenhäuser gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Die Feuerwehren aus Bernhardswald und Wenzenbach unterstützten die Rettung der Verletzten, sicherten die Unfallstelle ab und übernahmen die Verkehrslenkung. Die Unfallaufnahme erfolgte durch Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf.
Bankmitarbeiterin verhindert finanziellen Schaden
Als sich am Donnerstagnachmittag, 14.11.2024 ein Senior aus Wenzenbach zu seiner Bank begab, um Geld abzuheben, welches verschickt werden sollte, wurde die Bankmitarbeiterin hellhörig und befragte den Mann über die genauen Umstände seines Vorhabens. Hierbei wurde erkennbar, dass der Senior auf Kriminelle hereingefallen war, die in telefonisch kontaktiert hatten.
Durch das aufmerksame und umsichtige Verhalten der Bankmitarbeiterin konnte ein finanzieller Schaden für den betagten Wenzenbacher verhindert werden. Die Ermittlungen zu den Hinterleuten des Betrugsversuches haben Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf aufgenommen.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Regenstauf
Am späten Nachmittag, am Donnerstag, 14.11.2024 bog eine 29-jährige Landkreisbewohnerin bei Eitlbrunn mit ihrem Pkw von der Kreisstraße R21 in Richtung Lappersdorf in die Kreisstraße R18 nach rechts ab, kam dabei von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben. Die drei Fahrzeuginsassen blieben bei dem Unfall unverletzt.
Aber am Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Bei der Unfallaufnahme stellten Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf fest, dass die Frau nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand. Dies bedeutete für die 29-Jährige eine Blutentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens. Die Frau darf nun bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen und muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.