Reh – In Nittenau wurde in der Nacht zum Sonntag ein Reh von einem unbekannten Fahrer angefahren und schwer verletzt zurückgelassen. Die Polizei ermittelt.


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Foto: Jürgen Masching

In der Nacht zum Sonntag (09. November 2025) kam es auf der Kreisstraße SAD 15 bei Nittenau zu einem Vorfall, der nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer erfasste ein Reh – doch anstatt den Unfall zu melden oder Hilfe zu holen, ließ er das Tier schwer verletzt am Straßenrand liegen.


Erst ein nachfolgender Autofahrer bemerkte das verletzte Tier am Straßenrand und verständigte umgehend die Polizeiinspektion Burglengenfeld. Die eintreffenden Beamten mussten das Reh aufgrund seiner schweren Verletzungen erlösen, um weiteres Leid zu verhindern.


Gegen den unbekannten Unfallverursacher wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Nach einem Wildunfall ist jeder Fahrer verpflichtet, sofort die Polizei oder den Jagdpächter zu informieren – unterlassene Hilfe gilt als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat.

Die Polizeiinspektion Burglengenfeld bittet Zeugen, die Hinweise zum flüchtigen Fahrer geben können, sich unter der Telefonnummer 09471/7015-0 zu melden.