Nürnberg (ots). Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Geschäftsführer einer Firma für Gebäudereinigung aus Nürnberg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dem heute 34 – Jährigen nachgewiesen, dass er über Jahre hinweg weit über 50 Arbeitnehmer*innen in der Gebäudereinigung und im Trockenbau beschäftigte, ohne diese zur Sozialversicherung anzumelden.
Der Sozialversicherung entstand durch die Taten ein Schaden von über 253.000 Euro.
Das Urteil konnte auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Mann geständig war und zumindest für einen Teil des Schadens Wiedergutmachung geleistet hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bericht und Bild: Zoll Nürnberg