Schwandorf

Unzufriedener Dönerkunde

Am Dienstag gegen 17.10 Uhr kam es in einem Schwandorfer Dönerladen zu einem Streit zwischen den drei Angestellten bzw. dem Inhaber mit einem Kunden. Der Kunde, ein 54-jähriger Türke, lag mit dem Inhaber des Ladens und einem Angestellten offenbar schon länger im Streit. Damit ging es gestern wieder weiter und letztlich gipfelte es in einer Beleidigung. Der Kunde beleidigte seine Landsmänner als „Schieß Kurden“. Alle drei erstatteten daher Anzeige wegen Beleidigung. Der Hintergrund des Streits ist Gegenstand der Ermittlung.

Graffiti-Schmierer gefasst

Am Dienstag gegen 13.00 Uhr teile ein Zeuge der PI Schwandorf mit, daß gerade zwei Mädchen in Schwandorf in der Höflinger Straße eine Hausfassade mit Graffiti beschmierten. Als die jungen Frauen entdeckt wurden, ergriffen sie sofort die Flucht. Im Rahmen der Fahndung konnte ein Mädchen am Bahnhof angetroffen werden. Zur Auffindung der anderen wurde die Abfahrt der wartenden Züge gestoppt. Kurz vor Beginn der Absuche der Züge kam eine Mädchen aus einem Zug und versuchte, nach dem sie vorher ihre markante Jacke abgelegt hatte, sich auf leisen Sohlen davon zu schleichen.


Die Beschreibung des Zeugen, der überdies Fotos von den Täterinnen gefertigt hatte, ließ aber auch diesen Fluchtversuch misslingen. Beide Mädchen, 14- und 16 Jahre alt, wurden in Gewahrsam genommen. Bei der weitere Aufnahme des Sachverhalts stellte sich heraus, dass die Mädchen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Regensburg abgängig sind. Die Rückführung wurde in Absprache mit dem Jugendamt veranlasst. Der Schaden an der Hauswand beträgt übrigens rund 6000 EURO.

Schwandorf

E-Scooter-Fahrer mit Drogen in der Hand und im Blut

Am Dienstag gegen 20.15 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Schwandorf in der Ettmannsdorfer Straße in Schwandorf einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer. Dabei stellten die Beamten fest, daß der Zuwanderer aus dem Nahen Osten in der linken Hand eine Druckverschlußtüte mit einer geringen Menge Haschisch verbarg. Das Haschisch wurde beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Aufgrund drogentypischer körperlicher Auffälligkeiten entging den Beamten auch nicht, daß der Mann auch noch Drogen konsumierte hatte. Daher wurde wegen dieser Rauschfahrt eine Blutentnahme angeordnet. Hier wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet, welches mit einem Fahrverbot und einem empfindlichen Bußgeld verbunden sein wird.