Bericht der Bundespolizei Waidhaus
Auch in einem Regio-Jet von Prag nach Amsterdam, in dem die Bundespolizisten bei Pleystein stichpunktartige Kontrollen durchführten, klickten die Handschellen gleich zweimal.
Ein 42-jähriger Tscheche wurde von der Staatsanwaltschaft Mainz gesucht, weil er 1800 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht bezahlt hatte. Darüber hinaus hatte ihn die Staatsanwaltschaft Köln zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro offen. Da der Mann aus dem Nachbarland die Gesamtsumme nicht aufbringen konnte, endete seine Reise nicht in Amsterdam, sondern in der JVA Weiden.
Ein paar Sitzreihen weiter nahmen die Fahnder eine Ukrainerin fest. Die Staatsanwaltschaft in Verden (Niedersachsen) hatte einen Haftbefehl ausgestellt, weil die Frau eine Geldstrafe von 300 Euro wegen Urkundenfälschung nicht “berappt” hatte. Sie konnte ihre Schulden bezahlen und umging somit 30 Tagen Gefängnis.
In einem moldauischen Reisebus vermeldete der Fahndungscomputer einen Haftbefehl bei einem 28-jährigen Moldauer. Die Staatsanwaltschaft in Weiden suchte ihn wegen 500 Euro unbezahlter Geldstrafe aufgrund des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise. Auch er durfte weiterreisen, nachdem er die fällige Summe bei der Bundespolizei eingezahlt hatte.
In die Freiheit entlassen werden konnte auch ein 49-jähriger Bulgare, den eine Streife auf dem Autobahnpark Ulrichsberg der BAB 6 kontrollierte. Er war von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Strafvollstreckung mit Haftbefehl gesucht. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort waren noch 20 Tage zu vollstrecken. Den Knast konnte der Mann abwenden, indem er 800 Euro Geldstrafe entrichtete.
Hinter Gitter muss jedoch ein Serbe, der in einem Kleintransporter von Zivilfahndern der Waidhauser Bundespolizei bei Waidhaus kontrolliert wurde. Die Memminger Justiz wollte des 26-Jährigen habhaft werden, da er wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, das Geld aber nie bezahlt hatte. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wandert er für 50 Tage in die Justizvollzugsanstalt.