Furth im Wald. Am Montag kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg verstärkt Reiseverkehr an den ehemaligen Grenzübergängen Furth im Wald und Eschlkam.
Des Weiteren waren Beamte der Bundespolizei an den Kontrollmaßnahmen beteiligt. Gleich zu Beginn der Kontrollmaßnahmen wurde ein Kleintransporter mit deutscher Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Fahrer, ein 22-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger unter dem Einfluss von Betäubungsmittel steht. Ein durchgeführter Vortest bestätigte den Verdacht der Beamten, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde.
Eine weitere Überprüfung der Person ergab, dass gegen diesen ein aktuelles rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden und gegen ihn wurde ein Verfahren unter anderem wegen des Fahrens trotz Fahrverbotes, sowie Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet.
Kurze Zeit später wurde eine 30-jährige Frau aus dem niederbayerischen Raum angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Hierbei fanden die Beamten unter dem Beifahrersitz versteckt eine geringe Menge Marihuana. Das Rauschgift wurde sichergestellt und gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrecht eingeleitet.
Auch ein 27-jähriger tschechischer Staatsangehöriger führte ebenfalls eine geringe Menge Marihuana mit sich, als er kurz zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Eschlkam eingereist ist. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen eines Betäubungsmitteldeliktes eingeleitet.
Bei einem 21-jährigen tschechischen Staatsangehörigen wurden die Beamten ebenfalls fündig. Dieser führte ein verbotenes Pfefferspray mit sich, welches in Deutschland verboten ist. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffenrecht eingeleitet.
Bei der Vielzahl der Kontrollen konnten noch drei Personen festgestellt werden, welche für den Grenzübertritt nicht die erforderlichen Dokumente mitführten. Die weitere Sachbearbeitung wurde zuständigkeitshalber an die Bundespolizei abgegeben.
(Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Archivbild)