Berichte des Landratsamtes Cham
Regeln für Anlieferungen an Grüngutsammelstellen – Kreiswerke bitten dringend um Einhaltung – Sammelstellen für sonstige Grünabfälle wieder offen – Die Kreiswerke Cham bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein großzügiges Angebot ausschließlich zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Grünabfällen von privaten Haushalten. In jeder Gemeinde steht dafür ein Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt, sowie ein Container oder eine sogenannte Schütte für die sonstigen Grünabfälle zur Verfügung. Um dieses Sammelsystem, vor allem auch die offenen Sammelstellen aufrecht zu erhalten, sind die strikte Trennung der Materialien und nur die Anlieferung durch private Haushalte außerordentlich wichtig. Nur dadurch kann das aufwändige und für die Bürgerinnen und Bürger auch bequeme Angebot in dieser Form aufrechterhalten werden. Gewerbliche Anlieferungen z.B. von Gartenbaubetrieben, Baufirmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Hausmeisterdiensten sind nicht zulässig.
Im Landkreis Cham können die Bürgerinnen und Bürger ihren privaten Baum- und Strauchschnitt ganzjährig und ihre sonstigen Grünabfälle, wie z.B. Rasen- und Blumenschnitt, anfallende Materialien beim Vertikutieren, Laub oder Fallobst aus Gärten usw. ab 01.04. in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei entsorgen. Die Sammelstellen sind dabei nicht zwangsläufig auf dem Wertstoffhof zu finden, sondern werden von einigen Städten, Märkten oder Gemeinden auch an einem gesonderten Standort betrieben. Eine Auflistung der Standorte finden Sie im Internet unter www.kreiswerke-cham.de.
Verwertung des Grüngutes wird flächendeckend angeboten
Jede Gemeinde im Landkreis Cham unterhält eine Sammelstelle. Bei Ihrer Heimatgemeinde erfahren Sie im Bedarfsfall auch den genauen Standort – bitte beachten Sie auch die festgelegten Öffnungszeiten. Das ist ein Service, der nach Mitteilung der Verwertungsbetriebe, aber auch aus Ortseinsichten der Mitarbeiter der Kreiswerke zunehmend missbraucht wird, insbesondere durch gewerbliche Anlieferungen sowie unerlaubten Ablagerungen von Haus- und Sperrmüll. Um den Service in gewohnt guter Weise aufrechterhalten und kostengünstig betreiben zu können, bitten die Kreiswerke bei der Benutzung der Sammeleinrichtungen die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten.
Trennung nach Baum-/Strauchschnitt und sonstigen Grünabfällen
Für eine optimale Verwertung der Materialien ist wegen der unterschiedlichen Verwertungswege eine strikte Trennung erforderlich. Baum- und Strauchschnitt ist auf den dafür hergerichteten und ausgewiesenen Lagerplätzen abzuladen. Die sonstigen Grünabfälle, wie Rasenschnitt, Moos aus Vertikutierarbeiten, Laub, Fallobst, Garten- und Balkonblumen (bitte die Erde abklopfen) gehören in die dafür bereitgestellten Sammelcontainer oder sogenannten Schütten.
Nutzung der Sammelstellen
Die Sammelstellen sind ausschließlich für die Anlieferung von privaten Haushalten und von gewerblich genutzten Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, zugelassen. Haushaltsübliche Mengen dürfen dabei jedoch nicht überschritten werden.
Um die Kapazitäten der Sammelplätze möglichst gut ausnutzen zu können, sollen die Materialien möglichst platzsparend abgeladen werden. Das Mitführen einer Gabel ist dabei hilfreich. Damit können Baum-/Strauchschnitt und sonstige Grünabfälle auch übereinander abgelagert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben somit selber die Möglichkeit dazu beizutragen, dass Betriebs- und Abfuhrkosten verringert und die Gebühren für die Abfall- und Wertstoffentsorgung möglichst stabil gehalten werden können.
Nicht angeliefert werden darf
- Biomüll wie Speisereste, Knochen, Küchenabfälle, usw. >> Biotonne
- Straßen- und Hofkehricht >> Restmülltonne
- Abfälle aus der Brennholzaufbereitung (Späne, Rinden, …) >> Kompostanlage, Restmülltonne
- Andere Abfälle aus Holz wie Obstkisten, Palisaden, Paletten, Bauhölzer
Gewerbliche Anlieferungen sind nicht zulässig
Die Sammelstellen sind nicht für gewerbliche Anlieferungen zugelassen. Dies gilt insbesondere für:
- Garten-/Landschaftsbau- und ähnliche Betriebe, die für private Haushalte oder gewerbliche Dritte Pflege- oder Sanierungsarbeiten in Gärten, auf Betriebsgrundstücken oder sonstigen Anlagen durchführen.
- Baufirmen, z.B. im Rahmen der Erschließung oder Bebauung von Grundstücken
- Landwirtschaftliche Betriebe, z.B. im Rahmen der Pflege von Hecken und Anpflanzungen außerhalb der Hofstelle, zur Entsorgung von käferbefallenen Resthölzern (z. B. Zweige)
- Sie können die im Rahmen ihrer Arbeiten angefallenen Materialien zugelassenen Verwertungsbetrieben (z.B. Kompostanlagen, Hackschnitzelherstellern) zur Verwertung überlassen.
Für weitere Informationen steht die Abfallberatung für Haushalte bei den Kreiswerken in Cham unter Telefon 09971/78-352 zur Verfügung.
Zweckverband „Gewässer III. Ordnung“ wendet sich mit Resolution an Umweltministerium
Kritik an gekürzten Fördermitteln für Personalkosten – Der „Zweckverband zur Unterhaltung Gewässer III. Ordnung“ hat wegen der Kürzung der staatlichen Förderung einstimmig eine entsprechende Resolution an das Umweltministerium verabschiedet. Hiernach sollen insbesondere die Personalkosten wieder in voller Höhe gefördert werden und nicht mehr –wie derzeit- nur in Höhe von 12,15 Euro pro Stunde. Um dieser Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, sollen auch die örtlichen Landtagsabgeordneten eingeschaltet werden, so das Ergebnis der turnusgemäßen Verbandsversammlung, die am Donnerstag im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Cham stattgefunden hat.
Der Zweckverband, dem mittlerweile alle 39 Landkreis-Kommunen angehören, hat auch im zurückliegenden Jahr wieder viel geleistet, blickte Verbandsvorsitzender Michael Multerer aus Arnschwang auf die zahlreichen Maßnahmen zurück und dankte allen Beteiligten. Der Vorsitzende begrüßte seine Stellvertreter Paul Roßberger und Thomas Schwarzfischer, die Mitarbeiter des Zweckverbandes, Helmut Holzer vom Wasserwirtschaftsamt sowie die fast vollzählig anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die Arbeiten an den Bauprogrammen 2021/2022 mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 € seien planmäßig verlaufen. Das sog. WRRL-Programm sei bereits abgeschlossen. Bei den Pflegeprogrammen würden Restarbeiten im Frühjahr 2023 noch erledigt, führte Multerer weiter aus.
Fördermöglichkeiten durch Programm „FlurNatur“
Neben den routinemäßigen Bauprogrammen konnte der Verband seine Leistungsfähigkeit auch wieder bei sogenannten Ausgleichsmaßnahmen unter Beweis stellen. Michael Multerer nannte hier unter anderem den Biberbach bei Treffelstein, der zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten renaturiert wurde. Reinhard Pompl erläuterte dem Verbandsausschuss das Pflegeprogramm 2023/24 mit insgesamt 92 Einzelmaßnahmen in den 39 Mitgliedsgemeinden. Das Programm mit einem Volumen von insgesamt mehr als 400.000 € wurde zwar vom Ausschuss einstimmig verabschiedet. Unisono kritisiert wurde aber die unzureichende Förderung durch den Staat. Durch die Resolution hoffen die Mitglieder auf diese Situation auf Ebene des Umweltministeriums aufmerksam zu machen.
Als Gastrednerin begrüßten die Teilnehmer Teresa Meyer vom ALE Tirschenreuth, die über aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen der ländlichen Entwicklung informierte. So wies Meyer darauf hin, dass im Rahmen des Programms „FlurNatur“ die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur förderfähig seien. Die Förderung (bis zu 75 %) seien auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum in der Oberpfalz möglich. Förderfähig ist demnach unter anderem die Renaturierung von Gewässern. Ein gelungenes Beispiel dafür sei der Tannenbach in Schönthal, der 2022 mit dem Bay. Staatspreis ausgezeichnet worden ist, sagte Meyer.
Mit einem umfassenden Dank an die Mitarbeiter, seine beiden Vertreter, das Wasserwirtschaftsamt und Geschäftsführer Konrad Nagl schloss der Vorsitzende seinen Tätigkeitsbericht. Besonders lobende Worte fand Multerer für die Mitarbeiter Alois Feiner und Bernhard Eiber sowie Reinhard Pompl, die durch ihre umsichtige Arbeit und den richtigen Ton im Umgang mit den Anliegern wiederum maßgeblich zum positiven Image des Zweckverbandes beigetragen haben.
Neuer Veranstaltungskalender des Naturparks Oberer Bayerischer Wald erschienen – Vielfältiges Erlebnisprogramm für Jung und Alt für das Jahr 2023 – Landrat Löffler, erster Vorsitzender des Vereins Naturpark Oberer Bayerischer Wald e.V., ist überzeugt: „Die Natur nutzen und zugleich schützen ist nach wie vor eine der größten Aufgaben eines Naturparks. Wir wollen die Menschen informieren und sensibilisieren– nicht über Verbote, sondern mit attraktiver und erlebnisreicher Umweltbildung“. Und das Angebot an Erlebnisführungen mit den Naturparkrangern und der Gebietsbetreuerin kann sich sehen lassen.
Es reicht von der Familienführung, der Rätselführung bis hin zur geheimnisvollen Nachtführung, vom Schatz im Silbersse bis hin zu einem Ausflug in die Hölle. Mal als Tagestour, mal als Spaziergang konzipiert, findet hier mit Sicherheit jeder das richtige Angebot für sich. Das Schöne dabei: Bis auf wenige Ausnahmen seien die Veranstaltungen für die Teilnehmer alle kostenlos. „Die Digitalisierung macht auch vor einem Naturpark nicht halt“, hob Landrat Löffler hervor. Deshalb erfolge die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen über ein digitales Buchungssystem. Natürlich kann der Kontakt auch per Telefon aufgenommen werden.
Jubiläum gibt Anlass zum Feiern
Vor genau 50 Jahren wurde der Grundstein für den Dachverband Naturpark Oberer Bayerischer Wald gelegt. „Wir wollen dieses Jubiläum mit unseren Einheimischen und Gästen feiern“, so Landrat Löffler. Drei Veranstaltungen, verteilt über das Naturparkgebiet, sind hierfür geplant. Am Sonntag, den 18. Juni 2023 wird der neue Aussichtsturm am Bleschenberg bei Sinzendorf eingeweiht. Dabei kann an diesem Tag auch jeder mal nicht nur einen Blick über die Landschaft werfen, sondern auch in die Tiefe eines Schrazelloches schauen. Am Freitag, den 21. Juli 2023 gibt es dann ein buntes Familienfest auf dem Burgberg in Zell zusammen mit der dortigen Naturparkschule. Und am 19. August 2023 folgt eine Veranstaltung auf der Burgruine Runding mit Gaumenschmaus und Ohrenschmaus und interessanten Naturparkstationen für Groß und Klein. Mit diesem bunten, vielfältigen Angebot freut sich der Naturpark auf viele Gäste und auch Einheimische, um sie in die Natur „entführen“ zu dürfen.
Den Veranstaltungskalender und weitere Informationen gibt es bei den Tourist-Infos vor Ort oder bei: Naturpark Oberer Bayerischer Wald e.V., Rachelstr. 6, 93413 Cham, Tel: 09971 / 78-870, www.bayerischer-wald.org/naturpark/veranstaltungen