Bebauungsplan für den Stadtteil „Rehbühl“ – Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 26 182 Ä3 „Tachauer Straße, Nahversorgung“ beabsichtigt die Stadt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Lebensmittel-Vollsortimentsmarkt mit integriertem Backshop / -café).
Gerne können Sie sich in die Planung einbringen und die zweite Fassung des neuen Bebauungsplans auf der Homepage der Stadt in der Zeit vom 11. Oktober bis einschließlich 13. November einsehen.
Die Unterlagen sind unter folgendem Link einsehbar: weiden.de/bauleitplanung
Alternativ können die Planunterlagen im Stadtplanungsamt (Neues Rathaus, 2. Obergeschoss, Zi.Nrn. 2.16 – 2.22) während der üblichen Dienststunden eigesehen werden. Für die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter stadplanung@weiden.de oder telefonisch unter 0961 / 81 – 6104 wünschenswert.
Informieren Sie sich über die wesentlichen Auswirkungen der Planung, bspw. ob und inwiefern sich ggf. für Sie in Ihrer Umgebung oder für Ihr Grundstück etwas ändert. Gleichzeitig haben Sie erneut die Möglichkeit, Ihre Anregungen, Wünsche oder Kritik zu äußern (an oben genannte E-Mail oder zur Niederschrift).
Stimmkreis Weiden i.d.OPf. – Vereinzelt Stimmzettel B aus einem anderen Stimmkreis – Sieben Briefwählern aus der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.) wurde ein Stimmzettel B für die Zweitstimme der Landtagswahl (groß/weiß) aus dem Stimmkreis 306 Schwandorf ausgegeben. Andere Gemeinden im Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. sind bislang nicht betroffen. Möglicherweise betroffene Briefwählerinnen und Briefwähler werden aktuell telefonisch verständigt.
Briefwählerinnen und Briefwähler aus der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab werden gebeten, ihre Wahlunterlagen zu kontrollieren und für den Fall, dass ein Stimmzettel B aus einem anderen Stimmkreis ausgehändigt wurde, sich umgehend bei dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab zu melden, damit der Stimmzettel ausgetauscht werden kann. Die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab ist am 06. Oktober von 8 Uhr bis 15 Uhr und am 07. Oktober von 9 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Tel.: 09602 / 943012, E-Mail: wahlen@vgem-neustadt.de
Wie können Briefwählerinnen und Briefwähler überprüfen, ob es sich um einen Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis handelt? Der Stimmkreis und dessen Nummer ist rechts oben vermerkt. Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage unter www.weiden.de/wahlen abrufbar.
Berichte: Stadt Weiden