Bericht der Polizei Weiden / Bild: Symbolbild
Weiden. Am Freitagnachmittag wurde ein Weidner Bürger von seinem angeblichen Enkel angerufen und mitgeteilt, dass dieser einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang hatte. Ihm drohe nun eine Haftstrafe, welche nur durch die Hinterlegung einer Kaution abgewendet werden könnte. Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen wurde das Gespräch einem angeblichen Staatsanwalt übergeben, welcher die Modalitäten der Kautionshinterlegung aushandelte.
Nachdem man sich auf einen sehr hohen Geldbetrag und die sofortige Übergabe einigte, holte ein „Beauftragter der Staatsanwaltschaft“ das Geld persönlich in bar bei dem Geschädigten ab. Erst nach der Geldübergabe flog der Betrug auf. Da sich in der letzten Zeit diese sogenannten Schockanrufe in der Region wieder häufen, weist die Polizei darauf hin, auf solche Forderungen auf keinen Fall einzugehen und im Zweifel immer die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Am Freitagnachmittag teilten Passanten der Polizei einen vermutlich betrunkenen Fahrradfahrer mit, welcher zwischenzeitlich gestürzt war. Vor Ort stellte eine Polizeistreife einen 67jährigen Einheimischen fest, welcher durch den verständigten Rettungsdienst ins Klinikum verbracht wurde. Dort wurden zwar durch das medizinische Personal nur leichte oberflächliche Hautabschürfungen diagnostiziert, durch die Polizei aber ein Atemalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt. Der Radler musste sich einer Blutentnahme unterziehen und muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Durch unbekannte Täter wurden eine Vielzahl von Wahlplakaten entweder bis zu Unbrauchbarkeit beschädigt, bzw. die Befestigungen abgezwickt und ins Gebüsch geworfen oder völlig entwendet. Die Tatorte beschränkten sich auf das nordwestliche Stadtgebiet. Wer hierzu Beobachtungen gemacht hat wird gebeten sich mit Täterhinweisen an die Polizeiinspektion Weiden zu wenden. Der reine Sachschaden wird momentan auf ca. 200 Euro beziffert.
Am Samstagmorgen teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass vermutlich in der Vornacht im Grillstand eines ehemaligen Fußballplatzes durch unbekannte Täter eine Party gefeiert wurde. Hierbei wurde durch die Feiernden im Innenraum des Grillstandes ein Grill zurückgelassen, welcher durch die darin enthaltene Glut, in Flammen aufging. Durch die Brandentwicklung wurde das Inventar komplett beschädigt. Zudem wurde durch unbekannte Täter eine dort im Außenbereich installierte Wasseruhr entwendet. Der Sachschaden durch den Brand wird auf 1000 Euro und der Entwendungsschaden auf 250 Euro beziffert.