Wie bereits berichtet, ereignete sich am 06.03.2023, gegen 15.45 Uhr, an der Kreuzung Frühlingstraße/Erlenweg ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftomnibus und einem 8-jährigen Fahrradfahrer, bei dem dieser in tragischer Weise zu Tode kam.

Überfall auf Werttransporter hat so nicht stattgefunden

Mittlerweile konnten die polizeilichen Ermittlungen, die sich insbesondere auch auf die Vernehmung von Zeugen konzentrierten abgeschlossen werden. Anzumerken ist insofern, dass aus polizeilicher Sicht alleine auf Basis der Zeugenvernehmungen keine endgültige Rekonstruktion des Unfallherganges möglich sein wird. Durch die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. wurde zur Klärung der Unfallursache auch die Zuziehung eines unfallanalytischen Sachverständigen angeordnet, dessen Gutachten mittlerweile ebenfalls vorliegt.

Aus diesem geht hervor, dass die am Unfall beteiligten Fahrzeuge keinerlei technischen Mängel aufwiesen und sich sowohl der Busfahrer als auch der junge Fahrradfahrer in der 30-Zone mit einer grundsätzlich zulässigen Geschwindigkeit bewegten.

Die abschließende Beurteilung inwieweit auch unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrssituation im Kreuzungsbereich eine weitere Geschwindigkeitsanpassung der beteiligten Fahrzeuge erforderlich gewesen wäre und inwieweit das Unfallgeschehen für den Busfahrer in strafrechtlich vorwerfbarer Weise verhinderbar gewesen wäre, obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft Weiden, an die die Ermittlungsakte nunmehr vorgelegt wird.

Bericht der Polizei Neustadt/WN