Bundespolizei
Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich
Am Donnerstagabend (1. Mai) kam es am S-Bahnhaltepunkt Taufkirchen zu einem tragischen Zwischenfall: Ein 12-jähriges Mädchen betrat den Gleisbereich, um ihre heruntergefallenen Kopfhörer zu bergen, und wurde dabei von einer einfahrenden S-Bahn erfasst. Die Schülerin erlitt nach ersten Erkenntnissen Verletzungen im Beckenbereich.
Gegen 17:15 Uhr hielt sich das Mädchen auf Bahnsteig 1 auf, als ihr offenbar Kopfhörer ins Gleis fielen. Beim Versuch, diese zurückzuholen, betrat sie den Gleisbereich. Zu diesem Zeitpunkt fuhr eine S-Bahn der Linie S3 in den Haltepunkt ein. Der Triebfahrzeugführer erkannte das Mädchen und reagierte sofort mit einem Achtungspfiff und einer Schnellbremsung. Trotz des schnellen Handelns konnte der Zug nicht rechtzeitig stoppen. Das Kind wurde mit dem Unterkörper zwischen Bahnsteigkante und Zug eingeklemmt.
Der Bahnsteig war zum Unfallzeitpunkt stark frequentiert. Mehrere Augenzeugen alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Die 12-Jährige wurde vor Ort erstversorgt und zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Informationen erlitt sie glücklicherweise lediglich Prellungen, jedoch konnte die Schwere der Verletzungen zunächst nicht abschließend beurteilt werden.
Die Bundespolizei weist erneut eindringlich auf die lebensbedrohlichen Gefahren im Gleisbereich hin. Das Betreten der Gleise ist verboten – unabhängig vom Grund. Kein Gegenstand ist es wert, das eigene Leben zu riskieren. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Risiken im Bahnverkehr. Sensibilisieren Sie sie für die schwerwiegenden Folgen leichtsinnigen Handelns.

Bundespolizei verhaftet gesuchten Rumänen
Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing verhafteten am Donnerstag (1. Mai) einen 44-jährigen Rumänen. Der Insasse eines Pkw wurde durch Bundespolizisten kurz vor der österreichischen Grenze auf der A8 einer Kontrolle unterzogen.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte nach dem 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Vom Landgericht Osnabrück wurde der Rumäne im Juni 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Restfreiheitsstrafe in Höhe von 552 Tagen verbüßt er nach der Festnahme durch die Bundespolizei nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Damit aber nicht genug: Dem Rumänen wurde durch den Landkreis Emsland im November 2020 die Freizügigkeit entzogen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren verfügt. Da er im Verdacht steht, sich entgegen diesem Verbot in Deutschland aufgehalten zu haben, droht dem Mann nun ein weiteres Strafverfahren.