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Bundespolizei Waldmünchen

Bundespolizei Bayern – Meldungen am 10.04.2025

Bundespolizei

Kurz vor der Abschiebung untergetaucht/ Bundespolizei bringt Migranten in Haft

Die Bundespolizei hat am Montag (7. April) einen türkischen Migranten in Zurückweisungshaft eingeliefert. Der Mann hatte in der vorherigen Nacht mit Unterstützung eines deutschen Gehilfen versucht, unerlaubt über den Grenztunnel Füssen (BAB 7) einzureisen. Wie sich herausstellte, hatte sich der Türke im Jahr 2024 seiner Abschiebung entzogen.

Bundespolizisten stoppten in der Nacht auf Sonntag (6. April) in der Kontrollstelle ein Fahrzeug mit Esslinger Kennzeichen. Der 57-jährige deutsche Fahrer und der 31-jährige türkische Beifahrer konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Der 39-jährige türkische Mitfahrer, ein angeblicher Freund des Beifahrers, führte lediglich seinen türkischen Ausweis mit. Die Beamten fanden heraus, dass der Insasse vollziehbar ausreisepflichtig ist. Der Migrant hätte bereits im vergangenen Juli in die Türkei abgeschoben werden sollen, war jedoch kurz zuvor vermutlich in Italien untergetaucht. Die Polizisten recherchierten, dass der als Betäubungsmittelkonsument Polizeibekannte erstmals 2014 nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag jedoch schließlich negativ beschieden worden war.

Die Bundespolizisten zeigten den 39-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten ihn beim Amtsgericht Kempten vor. Am Montagabend lieferten die Beamten den Mann in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein, von wo aus er in sein Heimatland zurückgewiesen werden soll. Der deutsche Fahrzeuglenker erhielt eine Anzeigte wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise und durfte später weiterfahren.

 

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Foto: Symbolbild

 

Ehemalige Reinigungskraft muss den Heimflug antreten

Am Dienstag (8. April) hat die Bundespolizei eine georgische Migrantin auf dem Luftweg in ihr Heimatland zurückgewiesen. Die Frau, gegen die eine Wiedereinreisesperre vorlag, war von den Beamten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) in einem Fernbus aufgegriffen worden. Wie sich herausstellte, hatte die Frau über Jahre hinweg vorgegeben, Italienerin zu sein und unangemeldet in Hessen gearbeitet.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen eine georgische Passagierin eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Die 44-Jährige legte den Beamten ihren gültigen Reisepass und einen bereits im Oktober 2023 abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vor.

Die Polizisten fanden heraus, dass gegen die ausreisepflichtige Georgierin ein bis Januar 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik sowie eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung seitens der für sie zuständigen hessischen Ausländerbehörde bestand. Die Bundespolizisten ermittelten außerdem, dass die Frau erstmals im Herbst 2022 bei den deutschen Behörden registriert wurde. Vermutlich war die 44-Jährige bereits 2020 erstmals eingereist und hatte mittels ihres italienischen Ausweises als Italienerin einen Wohnsitz im Landkreis Groß-Gerau angemeldet und später sogar ein Auto zugelassen.

Bei einer Grenzkontrolle im Herbst 2024 flog die vermeintliche Italienerin auf, sodass sich dann auch der Zoll mit der Frau befasste. Die Georgierin war vermutlich über Jahre hinweg einer unangemeldeten Tätigkeit als Reinigungskraft in Teil- und Vollzeitbeschäftigung nachgegangen. Anfang Januar war sie eigenen Angaben zufolge nach Italien ausgereist und hatte dort gearbeitet.

Die Bundespolizisten zeigten die Migrantin wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da die Georgierin auch in Italien kein Aufenthaltsrecht mehr hat, wurde sie noch am späten Abend per Flugzeug von München nach Tiflis zurückgewiesen.

Den Neffen zum Arbeiten geschleust/ Bundespolizei bringt Ägypter in Abschiebehafteinrichtung

Am Dienstag (8. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Ägypter bei der unerlaubten Einreise ertappt. Die vermeintliche Arbeitsfahrt entpuppte sich als mutmaßliche Schleusung. Die Beamten verweigerten einem Mann die Einreise nach Deutschland, der andere musste die Zurückweisungshaft antreten.

In der Nacht auf Dienstag stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei ein Auto mit italienischer Zulassung, welches mit zwei ägyptischen Männern besetzt war. Der 35-jährige Fahrer führte seinen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel mit. Der 23-jährige Beifahrer, der angebliche Neffe, war hingegen lediglich im Besitz seines Passes, der für die Einreise nach Deutschland jedoch nicht ausreichte. Die beiden Männer behaupteten, als Freiberufler zum Arbeiten nach München zu fahren. Arbeitsverträge, -aufträge oder sonstige Nachweise konnten sie jedoch nicht beibringen.

Der polizeibekannte Beifahrer gab später an, dass ihn sein Onkel bereits mehrmals nach Deutschland zum Arbeiten mitgenommen und entsprechend entlohnt habe. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 23-Jährige, nachdem sein italienischer Aufenthaltstitel vergangenen August abgelaufen war, auch in Italien keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr besitzt. Aber auch ein Asylbegehren konnte der Migrant gegenüber den Bundespolizisten nicht geltend machen, da er zugab, sein Heimatland vor vier Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben.

Die Bundespolizisten zeigten den 35-jährigen Fahrzeuglenker wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Da der Migrant sein Reiserecht mit der Begehung von Straftaten verwirkt hatte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Beamten führten den 23-jährigen mutmaßlich Geschleusten am Nachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn im Anschluss zwecks der Zurückweisung ins Heimatland in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.