Bundespolizei
Bundespolizei weist Migranten in Nachbarländer zurück
Die Kemptener Bundespolizei hat am Sonntag (13. April) einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Der Iraner hatte versucht, mit seinem Fahrzeug drei Migranten unerlaubt über die deutsch-österreichische Grenze zu bringen. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 33-Jährige bereits unter anderen Personalien gesucht wurde.
In den frühen Abendstunden stoppte eine Streife der Bundespolizei Kempten auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang einen Pkw mit Groß-Gerauer Kennzeichen, welches über den Grenztunnel Füssen (BAB 7) eingereist war. Bei der Kontrolle der vier Insassen konnte sich der Fahrer des Wagens, ein iranischer Staatsangehöriger, mit einem italienischen Flüchtlingspass sowie einem gültigen italienischen Aufenthaltstitel ausweisen. Die drei Mitreisenden, allesamt irakische Staatsangehörige, konnten den Beamten jeweils nur ein österreichisches Flüchtlingsdokument vorlegen, welches jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt.
Die Beamten ermittelten, dass der Iraner hierzulande kein Unbekannter ist. Die Auswertung seiner Fingerabdrücke ergab, dass der 33-Jährige unter acht verschiedenen Personalien und als irakischer Staatsangehöriger bei deutschen Behörden registriert ist. Die zuständige Ausländerbehörde war bereits per Fahndungsnotierung auf der Suche nach dem Mann, der nach einer angedrohten Abschiebung im Jahr 2022 untergetaucht war.
Die Bundespolizei zeigte die irakischen Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die beiden Männer und eine Frau sollen nach Österreich zurückgewiesen werden. Der iranische Fahrzeuglenker erhält Anzeigen wegen versuchten Einschleusens von Ausländern und versuchter unerlaubter Einreise. Er soll noch am Montag (14. April) mit dem Flugzeug nach Italien zurückgewiesen werden.

Polizeibekannter Vater ohne Sorgerecht und Führerschein
Am Sonntag (13. April) hat die Bundespolizei einen rumänischen Fahrzeuglenker gestoppt, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Transporters saß, mit dem er seine Tochter unerlaubt nach Rumänien bringen wollte. Die Beamten erkannten jedoch die Fahndungsausschreibung zur Ausreiseuntersagung und übergaben das Mädchen schließlich an das Jugendamt.
Eine Streife der Bundespolizei stoppte in der Nacht auf Sonntag an der Autobahnausfahrt Lindau (BAB 96) einen Transporter mit Freiburger Zulassung. Das Fahrzeug war mit dem 40-jährigen rumänischen Fahrer, seiner 14-jährigen deutschen Tochter sowie der 58-jährigen rumänischen Beifahrerin, der Großmutter des Mädchens, besetzt. Es war anzunehmen, dass die Personen mit dem voll beladenen Wagen über Wien nach Rumänien reisen wollten.
Die Beamten fanden bei der Überprüfung des Mannes heraus, dass dieser bereits wegen Gewalt- und Rauschgiftdelikten sowie Diebstählen polizei- und justizbekannt ist. Außerdem hatte das Amtsgericht Freiburg dem Vater und der getrenntlebenden Mutter des Mädchens das Sorgerecht entzogen und die Vormundschaft angeordnet. Den Eltern sowie Dritten wurde durch den Beschluss untersagt, die 14-Jährige außer Landes zu bringen. Dementsprechend war auch für den Teenager im Fahndungssystem eine Ausreiseuntersagung von Schutzbedürftigen hinterlegt.
Weiterhin ermittelten die Bundespolizisten, dass der Fahrzeuglenker nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, da ihm diese bereits vor vier Jahren entzogen wurde. Die Bundespolizisten stellten außerdem den bei der Durchsuchung gefundenen und im Bereich der Lichtbildseite manipulierten rumänischen Reisepass des 40-Jährigen sicher.
Die beiden Rumänen wurden wegen Entziehung Minderjähriger angezeigt. Der Mann wird sich außerdem wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Lindau wurden die beiden Beschuldigten, die über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen, auf freien Fuß entlassen. Die Beamten untersagten dem Mann jedoch mangels Fahrerlaubnis die Weiterfahrt mit dem Transporter. Die Bundespolizisten übergaben das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes Lindau.
Auseinandersetzung endet mit Polizeieinsatz
Am Montagmittag (14. April) kam es zwischen einem 49-jährigen Familienvater und einer 59-jährigen Frau zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der Mann soll die Frau in der S-Bahn mehrmals mit seinen Beinen berührt haben. Die Frau fühlte sich dadurch provoziert und begann die Familie zu beleidigen.
Gegen 11:30 Uhr bestieg ein 49-jähriger Deutscher gemeinsam mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im Alter von 8 und 11 Jahren am Münchner Ostbahnhof die S8 in Richtung Flughafen und nahm in einem Sitzabteil Platz. Zeitgleich betrat auch eine 59-jährige Deutsche den Nahverkehrszug und setzte sich ebenfalls in dasselbe Sitzabteil. Der Mann soll die Frau mehrfach mit seinen Beinen berührt haben, was sie als provokativ empfand. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden. Im Verlauf des Streits soll die Frau den Mann, der im Irak geboren wurde, sowie seine Familie ausländerfeindlich beleidigt und mit beleidigenden Handzeichen beschimpft haben Daraufhin verständigte der Mann die Polizei, was die Frau ablehnte.
Während des Telefonats soll sie ihm gegen das Mobiltelefon geschlagen haben. In Johanneskirchen versuchte sie, die S-Bahn zu verlassen, doch der Mann und seine Ehefrau hinderten sie daran, indem sie sie an den Armen festhielten. Durch die Lautstärke des Vorfalls wurden auch andere Fahrgäste aufmerksam. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei konnte den Sachverhalt ohne weitere Zwischenfälle aufnehmen. Sowohl der 49-Jährige als auch die 59-Jährige gaben an, durch das Verhalten des anderen, Schmerzen erlitten zu haben.
Da die S-Bahn kurzzeitig zurückgehalten werden musste, kam es zu zwei Teilausfällen und wenigen Verspätungsminuten im S-Bahn Verkehr. Gegen beide Beteiligte wird nun wegen des Verdachts der Körperverletzung und Nötigung ermittelt. Der Frau wird zudem Beleidigung vorgeworfen.