Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nahmen am Wochenende (7. – 9. Oktober) drei gesuchte Straftäter fest. Für zwei der mittels Haftbefehl gesuchten Straftäter endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.
Am Freitagnachmittag stellten Beamte der KEV Waidhaus (Kontrolleinheit Verkehrswege, Zoll) bei einer 53-jährigen Bulgarin eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Ellwangen fest. Die Insassin eines Kleintransporters wurde an der A6 bei Waidhaus kontrolliert und hatte noch eine Rechnung mit der deutschen Justiz offen. Sie wurde vor Ort festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus gebracht.
Im April 2023 verurteilte Sie das Amtsgericht Heidenheim wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Dass sie die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen nicht antreten musste, hatte sie einem Bekannten in Giengen an der Benz zu verdanken. Dieser zückte seinen Geldbeutel und bezahlte die Justizschulden der Bulgarin bei der örtlichen Polizeidienststelle ein. Einer Weiterreise der ertappten Betrügerin stand somit nichts mehr im Weg.
Weniger zahlungswillig zeigte sich ein 48-jähriger Rumäne am Samstag. Auch ihn kontrollierten Fahnder in Waidhaus und stellten dabei eine offene Justizrechnung in Höhe von 500 Euro fest. Diese resultierte aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Neu-Ulm im Dezember 2022 wegen Diebstahls. Da er auf die Forderungen des Gerichts bis dato nicht reagiert hatte, folgte die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Memmingen mittels Haftbefehl. Bezahlen konnte er auch dieses Mal nicht und muss nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Am Sonntagnachmittag ging den Bundespolizeifahndern ein notorischer Verkehrssünder ins Netz. Der 27-jährige Slowake wurde wegen Trunkenheit im Verkehr gleich von zwei Staatsanwaltschaften mittels Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Amberg verurteilte ihn im Februar 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. Ebenso hatte das Amtsgericht Wolfsbach eine Rechnung vom April 2023 über 2.000 Euro mit den 27-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr offen.
Beiden Zahlungsaufforderungen der Justiz kam er nicht. Dies wurde von den Staatsanwaltschaften Amberg und Offenburg mittels Haftbefehlen quittiert. Da er seine Justizschulden auch jetzt nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 105 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.
Bericht: Bundespolizei Waidhaus