Bundespolizei

Ein Palästinenser wird beschuldigt, eine Türkin, einen Syrer, einen Tunesier und einen Marokkaner eingeschleust zu haben. Der mutmaßliche Schleuser ist bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden festgenommen worden. Zwei der Geschleusten wurden am Samstag (9. März) an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Die anderen beiden nahm die Rosenheimer Bundespolizei auf richterliche Anordnung hin in Haft. Sie werden voraussichtlich in ihre jeweiligen Heimatländer zurückkehren müssen.

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Von den insgesamt fünf Insassen des Autos konnte sich lediglich der palästinensische Fahrzeugführer ordnungsgemäß ausweisen. Der 30-Jährige verfügte über eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Seine vier Mitfahrer waren nicht in der Lage, den Bundespolizisten bei der Kontrolle an der Inntalautobahn die erforderlichen Einreisepapiere aushändigen. Den Angaben zufolge handelt es sich um eine 18-jährige Frau aus der Türkei, einen 25-Jährigen aus Syrien, einen 23-jährigen Mann aus Tunesien und einen 29-Jährigen aus Marokko.

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Im Handschuhfach fanden die Bundespolizisten 1.000 Euro und in der Geldbörse des Fahrers weitere rund 1.000 Euro. Ob es sich bei diesem Geld um einen möglichen Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Fahrzeugführer, der in Thüringen gemeldet ist, muss mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Heimreise antreten, allerdings ohne seine Begleiter.

Die Türkin und der Syrer suchten vor dem Hintergrund ihrer Schutzbegehren eine Aufnahmestelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf. Der Tunesier und der Marokkaner wurden hingegen der Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts entsprechend in Zurückweisungshaft genommen. Wie sich herausgestellt hatte, waren ihre Asylverfahren in der Vergangenheit bereits eingestellt und der jeweilige Asylantrag als unzulässig abgelehnt worden.

Die Nordafrikaner wurden von der Bundespolizei nach Hof in eine Hafteinrichtung gebracht, wo sie auf ihre Rückführung unmittelbar nach Tunesien beziehungsweise Marokko warten.