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Bundespolizei
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren
Am Sonntagabend (22. September) kam es am Haltepunkt Hackerbrücke in München zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, als ein Mann die Gleise betrat, um dort zu urinieren. Gegen 21:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine eingeleitete Schnellbremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich des Bahnsteigs 1 aufhielt.
Ermittlungen ergaben, dass ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger die Gleise betreten hatte, um dort zu urinieren. Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn signalisierten daraufhin dem Triebfahrzeugführer der einfahrenden S-Bahn “Halt”. Der Triebfahrzeugführer leitete sofort eine Schnellbremsung ein und brachte die S-Bahn wenige Meter vor der Person zum Stehen. Glücklicherweise kam es zu keinem Personen- oder Sachschaden.
Der Mann wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in Obhut genommen und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Im S-Bahn-Verkehr kam es nur zu wenigen Minuten Verspätung. Gegen den Münchner wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Bundespolizei vollstreckt neun Haftbefehle
Die Bundespolizei hat am Wochenende (20.-22. September) bei Grenzkontrollen auf der A8 neun Haftbefehle vollstreckt. Auch ein gesuchter Mann aus dem Kosovo wurde verhaftet. Wegen Diebstahls muss der 31-Jährige nun 15 Monate ins Gefängnis.
Am Sonntagmorgen um 03:30 Uhr stoppten Unterstützungskräfte der Bundespolizei an der Kontrollstelle am Walserberg einen Reisebus mit kosovarischer Zulassung. Eine Überprüfung der Insassen im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass gegen einen der Fahrgäste, einen 31-jährigen Kosovaren, ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Demnach suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach dem Mann, der wegen Diebstahls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verbüßen muss. Die Bundespolizisten lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Bereits am Samstag fuhr um 10:15 Uhr ein Reisebus mit serbischer Zulassung in die Kontrollstelle. Bei der Überprüfung des Reisepasses eines 25-jährigen Serben stellten die Beamten eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer im Schengenraum fest. Daher bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise.
Weiterhin ergab ein Datenabgleich, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Zum einem hatte er bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Schulden in Höhe von 4.800 Euro. Wegen desselben Delikts suchte auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Serben, dort hatte er Schulden in Höhe von 9.000 Euro. Da der 25-Jährige die verhängte Gesamtgeldstrafe in Höhe von knapp 13.800 Euro nicht zahlen konnte, muss er nun eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.
Lebensgefährlicher Unsinn – Jugendlicher hängt sich an S-Bahn
Am Samstagabend (21.September) ist am Haltepunkt Nürnberg-Rehdorf, ein 14-Jähriger auf eine anfahrende S-Bahn gesprungen. Der Fahrer konnte rechtzeitig halten und so ein Unglück verhindern.
Gegen 22:10 Uhr hielt die S2 von Hartmannshof kommend am Haltepunkt Nürnberg-Rehdorf. Als die S-Bahn wieder in Richtung Nürnberger Hauptbahnhof anfuhr, sprang der Jugendliche auf die S-Bahn. Dabei hielt er sich am Spiegel fest und fuhr einige Meter mit. Der Fahrer der S-Bahn bemerkte den 14-Jährigen und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Der Zug hatte erst eine Geschwindigkeit von rund 10 km/h erreicht. Als die S-Bahn zum Stehen gekommen war entfernte sich der Jugendliche. Durch Aussagen von Zeugen konnte der junge Mann im Nachhinein ermittelt werden. Glücklicherweise wurden bei diesem Vorfall niemand verletzt. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens. Wer Personen auf oder an S-Bahnen bzw. Zügen entdeckt, wird gebeten, schnellstmöglich die Bundespolizei oder eine andere Rettungs- oder Sicherheitsorganisation zu informieren.