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Schutz vor Geflügelpest konsequent einhalten!

Geflügelpest-Überwachungszone im Landkreis Cham

Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Teile der Gemeinden Walderbach und Reichenbach

20. Januar 2023
in Lokales

Bericht des Landratsamtes Cham

Im Landkreis Schwandorf ist in einem Nutztierbestand in der Marktgemeinde Bruck ein aktueller amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Alle Tiere (Mastenten) der betroffenen Geflügelhaltung werden gemäß den EU- Vorschriften und der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Teile der Gemeinden Walderbach und Reichenbach im Landkreis Cham. Betroffen sind der Ortsteil Gern bei Reichenbach in der Gemeinde Walderbach sowie die Ortsteile Heimhof, Hochgrat, Kaltenbach, Kienleiten, Regen-Mühle und Reichenbach in der Gemeinde Reichenbach.

Das Landratsamt Cham hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung wurde mit dem Amtsblatt am Donnerstag, 19. Januar, veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Landratsamts unter „Aktuelles Nachrichten“ „Amtsblätter“ zu finden bzw. unter folgendem Link: https://www.landkreis-cham.de/media/42381/nr_3_vom_19-01-2023.pdf

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den in der Allgemeinverfügung für die Überwachungszone genannten Schutzmaßnahmen weiterhin die bereits bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest, das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellung sowie erhöhter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen gelten.

Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

Tags: ChamGeflügelpestLandratsamt Cham
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