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Zoll

Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Hauptzollamt prüft im Gaststättengewerbe

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns

10. Juni 2022
in Blaulicht

Regensburg.  Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.

Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).



Das Hauptzollamt Regensburg beteiligte sich an der Kontrollmaßnahme mit 45 Beamt*innen und prüfte Gastrobetriebe in der Oberpfalz und Oberfranken.

Die Regensburger Zöllner*innen befragten hierbei über 220 Arbeitnehmer*innen und prüften in 35 Fällen die Geschäftsunterlagen.

Als Folge der Prüfungen leiteten die Beamt*innen vor Ort 24 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie fünf Strafverfahren ein.

In sechs Fällen stellten die Bediensteten der FKS des Hauptzollamts Regensburg Verstöße gegen das Mindestlohngesetz fest. Außerdem deckten die Zöllner*innen vier Fälle von

Leistungsmissbrauch sowie sechs Beitragsvorenthaltungen auf.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

(Bericht und Bild: Hauptzollamt Regensburg)

Tags: GaststättenRegensburgSchwarzarbeitÜberprüfungZoll
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