Landratsamt halbtags geschlossen – Das Landratsamt ist am Mittwoch, 10. Mai aufgrund einer Personalversammlung ab 12 Uhr geschlossen. Dies gilt auch für die Zulassungsstelle in Oberviechtach und das Tourismuszentrum Oberpfälzer Wald in Nabburg.
Kurzmeldungen am 06.05.2023 der Polizei Oberpfalz
Hören für Kinder sehr wichtig – Gesundheitsamt bietet fachliche Beratung an – Am Donnerstag, 11. Mai, bietet das Gesundheitsamt Eltern von Kindern ab drei Jahren einen Beratungstag an. Die Fähigkeit des Menschen, Schallsignale wahrzunehmen und zu verarbeiten, ist abhängig von einem intakten Hörorgan, welches sich aus dem Ohr und bestimmten Anteilen des Gehirns zusammensetzt.
Die Ausreifung des Hörorgans erfolgt in der frühen Kindheit bis zum 3. Lebensjahr. Hörstörungen treten beim Kind zwar viel seltener als beim Erwachsenen auf, sind jedoch wegen drohender Folgebehinderungen wie z.B. Entwicklungsstörungen beim Spracherwerb und beim Sprachverständnis besonders ernst zu nehmen und werden nicht selten übersehen.
Neben einer Untersuchung der Kleinen kann am Ende des 5. Lebensjahres ein Screening-Test durchgeführt werden, bei dem die am Hören beteiligten Hirnleistungen überprüft werden. Die Eltern hör- oder sprachauffälliger Kinder erhalten dann in einem Informationsgespräch Hinweise und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Die bisherigen Sprechtage wurden sehr gut angenommen. Wer an einer kostenlosen Testung interessiert ist, kann sich beim Gesundheitsamt Schwandorf unter der Telefonnummer 09431 471-600 anmelden.
Unterstützung für Sport-und Schützenvereine – Energiepreiszuschuss kann noch bis 15. Mai beantragt werden – Seit 12. April können die Sport- und Schützenvereine einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für die sprunghaft gestiegenen Energiekosten beantragen. Mit 18 Millionen Euro, die dafür bereitgestellt sind, greift der Freistaat Bayern den Vereinen unter die Arme.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Die Vereine werden damit unbürokratisch in Krisenzeiten unterstützt. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2023 beim Landratsamt möglich.
Das Antragsformular kann von unserer Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter Menü – Bürgerservice – Online-Verfahren und Formulare – Formulare und Merkblätter – Sport – Vereinspauschale geladen werden.
Vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln – Veterinäramt gibt Verhaltenstipps – Geflügelmärkte sind verboten – In den letzten zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorf vermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden. Beprobungen auf Geflügelpest ergaben meist positive Ergebnisse. Entsprechende Funde gab es vor allem im Bereich der Naab bei Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld. Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln vorhanden ist.
Von der theoretisch bestehenden Möglichkeit, im Rahmen von Geflügelpest bei Wildvögeln Restriktionsgebiete einzurichten, wird in Bayern und Deutschland kein Gebrauch gemacht, weil die geltenden Maßregeln bei entsprechender Beachtung ausreichen. Der im Landkreis Schwandorf stets nachgewiesene Virustyp H5N1 stellt nach derzeitigem Stand keine Gefahr für den Menschen dar. Dies gilt generell für die in Deutschland, Europa und weltweit momentan kursierenden Typen des Geflügelpest-Virus. Die Untersuchungsinstitute in Deutschland und ihre Partner beobachten die Situation sehr genau, um im Fall von Änderungen sofort entsprechend reagieren zu können. Es sind aber nach Ansicht der Fachleute doch einige Schritte nötig, damit ein für den Menschen gefährlicher Virustyp der Geflügelpest entstehen kann, weshalb die Wahrscheinlichkeit dafür als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.
Aus dieser Situation ergeben sich unter anderem folgende Empfehlungen:
• Tote Wasservögel, Raubvögel und Aasfresser sollten beim Veterinäramt gemeldet werden, damit sie unschädlich beseitigt werden. Es ist wichtig, dass diese Kadaver aus der Natur entfernt werden, weil sich andere Tiere daran infizieren können.
• Kadaver sollten nur mit Einmalhandschuhen berührt werden. Näherer Kontakt ist möglichst zu vermeiden.
• Halter von Hausgeflügel sollten dringend darauf achten, dass jeglicher direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird:
– Füttern nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
– Tränken nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
– Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
• Halter von Hausgeflügel sollten bei verdächtigen Erscheinungen (Apathie, Fressunlust, Durchfall, Atemnot und ähnlichem), ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme einen Tierarzt verständigen, um die Ursache abzuklären.
Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind nach wie vor bayernweit verboten. Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen.
Für weitere Informationen steht das Veterinäramt unter Telefon 09431 471-236 zur Verfügung
Berichte: Landratsamt Schwandorf