Bericht des Polizei Präsidium Oberpfalz / Polizei Schwandorf / Polizei Nittendorf — Bild: Symbolbild
Oberpfalz. Die Oberpfälzer Polizei führte, wie im Vorfeld angekündigt, am vergangenen Wochenende verstärkt Kontrollen durch. Schwerpunkt war hierbei die Einhaltung der „2G/3G“-Regeln. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Inzidenzzahlen und der entsprechenden Zunahme der Belegung von Krankenhausbetten ist die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin von großer Bedeutung. Auch die Oberpfälzer Polizei leistet ihren Beitrag zur Eindämmung der Coronapandemie.
So wurden am vergangenen Wochenende, 12. bis 14.11.2011, oberpfalzweit insgesamt fast 400 Kontrollen durchgeführt. Ein Schwerpunkt lag bei der Einhaltung der „2G/3G“-Regeln in der Gastronomie. Aber auch Clubs und sogenannte körpernahe Dienstleister wurden überprüft. Insgesamt wurde festgestellt, dass sich die Mehrheit der Gewerbetreibenden und auch der Gäste an die geltenden Regeln halten. Lediglich 28-mal fehlten Nachweise über Impfung, Genesung beziehungsweise Testung. In zehn Fällen wurde kein vorgeschriebener Mund-Nasen-Schutz getragen. Die Betroffenen müssen mit entsprechenden Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Auch weiterhin wird die Oberpfälzer Polizei entsprechende Kontrollen durchführen.
Schwandorf. Am gestrigen Tag, Montag, 15.11.21, wurden durch die PI Schwandorf auch die Kontrollen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen fortgesetzt. Ein Augenmerk wurde am gestrigen Tag auf körpernahe Dienstleistungen, insbesondere Friseur-Geschäfte gelegt (2G-Regel). Im Schwandorfer Stadtgebiet wurden insgesamt vier Friseurläden unter die Lupe genommen. Bei keinem der Betriebe konnten Verstöße festgestellt werden, es wurde sich vorbildlich an die geltenden Corona-Regelungen gehalten.
Nittendorf. Am Abend des Montag wurden im Gemeindebereich Nittendorf mehrere Gaststätten in Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Infektionsschutzes kontrolliert. Hierbei wurde in einer Gaststätte festgestellt, dass eine Angestellte die geforderten Auflagen nicht erfüllte. In einer weiteren Gaststätte befand sich ein Gast ohne erforderlichen Impfnachweis. Hier werden der Gast und die Wirtin, welche die Zugangskontrolle offensichtlich nicht durchgeführt hattte, zur Anzeige gebracht. Die Kontrolle weiterer Gaststätten und eines Fitness-Studios wurden festgestellt, dass die geltenden Regelungen eingehalten wurden.