Cham. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 lautete das Schwerpunktthema im November 2022 „Kontrollen Kleintransporter“. Diese Fahrzeuge sind im heutigen Verkehrsaufkommen allgegenwärtig, beispielsweise als Handwerker- und Baufahrzeuge oder Paketauslieferungsfahrzeuge. Zum Fahren von Kleintransportern bedarf es keiner Qualifizierung als Berufskraftfahrer, es reicht die Fahrerlaubnisklasse B aus und zudem sind Kleintransporter teilweise oder gar ganz von den Sozialvorschriften ausgenommen.
Auf Grund der hohe Bauart und in Kombination mit durch Ladung und Eigengewicht erhöhten Masse geht von ihnen bei Verkehrsunfällen eine erhöhte Gefahr für die Insassen von unfallbeteiligten leichteren Fahrzeugen aus. Die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften im Kleintransporterbereich ist daher zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sinnvoll und zielführend.
Hierbei werden zum Beispiel die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers, Geschwindigkeit, Abstand, der technischen Zustand des Fahrzeugs, die Ladungssicherung, eine mögliche Überladung oder auch die geltende Sozialvorschriften überprüft.
Durch die Polizeiinspektion Cham wurde eine solche Sonderkontrolle von Kleintransportern am Montag, den 21.11.2022 an den im Dienstgebiet liegenden Bundesstraßen B20, B22 und B85 durchgeführt. Bei insgesamt 10 kontrollierten Kleintransportern konnte ein Verstoß wegen Überladung und ein Verstoß bezüglich Ladungssicherung festgestellt werden.
(Bericht der Polizei Cham / Bild: Archivbild)