Waidhaus
Mit Messer und Schreckschusspistole in die Grenzkontrolle – Bundespolizei Waidhaus stellt verbotene Waffen sicher
Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Sonntag (24. April) bei einer Grenzkontrolle auf der A6 zwei verbotene Waffen sichergestellt. Der Besitzer muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.
Ein 30-jähriger Slowake hatte bei der Einreise nach Deutschland eine Schreckschusspistole und ein 12 Zentimeter langes Messer im Gepäck. Bundespolizisten entdeckten die verbotenen Waffen bei der Kontrolle des Osteuropäers an der A6. Da er keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte, landeten die Waffen in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Gegen den 30-Jährigen wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Gänzlich unbewaffnet konnte er im Anschluss seine Reise fortsetzen.
Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen am Wochenende fünf Haftbefehle
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Wochenende (25.-27. April) fünf gesuchte Straftäter festgenommen. Zwei der mit Haftbefehl gesuchten Männer sitzen nun in der Justizvollzugsanstalt. Die anderen drei Täter konnten ihre Justizschulden begleichen und ihre Reise fortsetzen.
Reise endet für zwei Straftäter in der Justizvollzugsanstalt
Am Freitag ging den Beamten ein dicker Fisch ins Netz. Die Justizbehörden suchten den 41-jährigen Verkehrssünder gleich mit zwei Haftbefehlen. Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte den Ukrainer im Januar 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zuzüglich 1.500 Euro Verfahrenskosten, die der 41-Jährige bis heute nicht bezahlt hat. Außerdem verurteilte ihn das Amtsgericht Schwabach im Dezember 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Nun kontrollierten Bundespolizisten den Ukrainer bei der Einreise auf der A6 bei Waidhaus und ließen die Handschellen klicken. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Auch für einen 18-Jährigen endete die Reise nach Deutschland im Gefängnis. Bei der Kontrolle des Moldauers stellten die Bundespolizisten ein Fahndungsersuchen des Amtsgerichts Regensburg fest. Wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls in zehn Fällen erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den 18-Jährigen. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Dort wartet er nun auf einen Termin beim Ermittlungsrichter.
Justizschulden bezahlt – Weiterreise erlaubt
Drei weitere Osteuropäer konnten am Wochenende ihre Justizschulden begleichen und ihre Reise fortsetzen. Ein 26-jähriger Rumäne beglich seine offene Geldstrafe wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und entging damit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe. 1.200 Euro legte ein 31-jähriger Bulgare auf den Tisch. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Hameln den Verkehrssünder zu einer Geldstrafe. Weitere 1.000 Euro Strafe zahlte ein 23-jähriger Rumäne. Wegen Diebstahls in zwei Fällen hatte das Amtsgericht Alsfeld dem Rumänen die Geldstrafe erlassen, die er bis dahin nicht bezahlt hatte. Auch er konnte seine Reise fortsetzen.