(Bericht der Bundespolizei) – Ein 83-Jähriger hat am Mittwoch (13. Dezember) in Bernau wegen eines Regenschirms sein Leben aufs Spiel gesetzt. Am Bahnhaltepunkt wäre er beinahe von einem Fernreisezug erfasst worden, als er einen Schirm aus dem Gleisbereich holte. In letzter Sekunde gelang es dem Mann vor dem einfahrenden Zug auf den Bahnsteig zurück zu klettern.

Der Lokführer hatte eine Notbremsung vorgenommen. Die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen eines fahrlässig verursachten gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.


Die 77-jährige Ehefrau wollte ihrem Gatten am gegenüberliegenden Bahnsteig den vergessenen Schirm über die Gleise hinweg zuwerfen. Der Gegenstand kam jedoch nicht bei ihrem Mann an, sondern landete zwischen die Schienen. Das Bergen des Schirms wäre dem älteren Herrn beinahe zum Verhängnis geworden. Nachdem er sich in den Gleisbereich begeben hatte, näherte sich nach ersten Erkenntnissen der Rosenheimer Bundespolizei ein Zug mit einer Geschwindigkeit von etwa 130 Kilometern in der Stunde dem Bernauer Haltepunkt.

Der Triebfahrzeugführer leitete, als er die Person im Gleis wahrnahm, unverzüglich eine Notbremsung ein und gab ein Warnsignal ab. Offenkundig gelang es dem Mann knapp 15 Meter vor der Zugspitze gerade noch, vom Gleis zurück auf den Bahnsteig zu gelangen. Der mit rund 140 Fahrgästen besetzte Reisezug, der üblicherweise von Salzburg in Richtung München ohne einen planmäßigen Halt in Bernau unterwegs ist, kam mit dem letzten Wagen erst kurz hinter dem Bahnsteigende zum Stehen.

Durch das abrupte Abbremsen wurde im Zug keiner der Insassen verletzt. Der 83-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim zog sich beim Klettern auf den Bahnsteig kleinere Schürfwunden an den Händen zu. Er wurde, nachdem der Zug zum Stillstand gekommen war, vorübergehend vom Lokführer betreut. Dieser konnte nach einer Befragung durch die alarmierten Bundespolizisten die Fahrt in Richtung München fortsetzen. Durch den Vorfall kam es bei zwei anderen Zügen zu Teilausfällen.

Fünf weitere Züge hatten insgesamt rund 130 Minuten Verspätung. Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ermittelt wegen eines fahrlässig herbeigeführten gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.