Bericht der Stadt Weiden / Bild: Symbolbild

Weiden.  Die Stadt wird im Sommer 2021 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbetreibenden wiederum auch

Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift

aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger enthalten, die einer Weitergabe dieser Daten an den Adressbuchverlag nicht schriftlich widersprochen haben. Wer im neuen Adressbuch nicht aufgenommen werden möchte, kann bis einschl. 11.06.2021 schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden i.d.OPf., Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf., einsenden.

Ein entsprechender Antrag ist auch im Rathaus-Serviceportal im Internet unter www.weiden.de verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden.

Gewerbetreibende, die einer Veröffentlichung ihrer Gewerbedaten im Adressbuch widersprechen wollen, finden in gleicher Weise unter www.weiden.de ein Formblatt für eine Übermittlungssperre, das schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3805) an die Stadt Weiden i.d.OPf., Gewerbeabteilung, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf., übersandt werden muss.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist in beiden Fällen (Melde- und Gewerbedaten) von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Allerdings sind per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche unwirksam. Bei früheren Ausgaben bereits eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter.

Lediglich ein gegen die Übermittlung von Meldedaten eingelegter Widerspruch muss im Falle eines Wegzuges und darauffolgendem Wiederzuzug erneuert werden.