Bericht: Hauptzollamt Rosenheim / Bild: Zoll
Rosenheim, München (ots). Nicht schlecht staunten die Beamten des Hauptzollamts Rosenheim, als sie in der Wohnung eines vermeintlich zahlungsunfähigen Vollstreckungsschuldners eine ganze Sammlung von Gold und Silber entdeckten. Eigentlich sollten von dem 41-jährigen Mann ausstehende Krankenversicherungsbeiträge im hohen fünfstelligen Bereich zwangsvollstreckt werden. Wochenlang war er der Zahlungsaufforderung des Rosenheimer Zolls nicht nachgekommen und auch die Versuche, den Schuldbetrag mittels Kontopfändung oder durch einen Vollziehungsbeamten einzutreiben, waren erfolglos verlaufen. Daraufhin suchte ein Zöllner-Team mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München die Wohnung des Schuldners auf.
Da sich der Mann gerade im Urlaub befand, öffnete seine Mutter dem Durchsuchungsteam des Hauptzollamts die Wohnungstür. Sie war offensichtlich nicht sehr überrascht von dem Besuch, da sie nach eigenen Angaben darüber bescheid wusste, dass ihr Sohn in Bezug auf die Begleichung von Rechnungen “ein bisschen faul ist”. Nach dem Betreten der Wohnung sah es aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse zunächst nicht danach aus, als ob hier Wertgegenstände, die zur Begleichung der offenen Forderungen verwertet werden könnten, aufgefunden werden würden. Die Wohnung war stark verschmutzt, teilweise vermüllt und relativ spärlich eingerichtet.
Trotzdem durchsuchten die Zollbeamten gründlich jeden Winkel der Wohnung, was tatsächlich zu einem unerwarteten Erfolg führen sollte. So wurden zunächst 1.700 Euro in bar und ein relativ hochpreisig gehandelter Fußball-Sammelartikel sowie ein Marken-Notebook gefunden. Danach entdeckten die Zöllner im Wohnzimmer auch noch einen Tresor, welcher mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet werden konnte. Zum Vorschein kamen rund 40 Barren Feingold und Feinsilber in verschiedenen Größen und mehrere Silbermünzen.
Die Menge des Silbers belief sich dabei auf insgesamt 5.600 Gramm, die des Goldes auf 587 Gramm. Dies entspricht einen derzeitigen Marktwert von ca. 33.500,00 EUR. Die Gründlichkeit der Zollbeamten hatte sich gelohnt. Durch die Verwertung der gepfändeten Wertgegenstände wird ein Großteil der offenen Krankenkassenbeiträge beglichen werden können. Wegen des noch offenen Restbetrages wird sich der 41-jährige Münchner auch weiter mit der Vollstreckungsstelle auseinandersetzen müssen.