Mitte September zieht der Nürnberger Flughafenzoll seine Bilanz der Sommerferien
Zoll
Auch in diesen Sommerferien stießen die Zöllnerinnen und Zöllner am Nürnberger Flughafen bei ihren Kontrollen wieder auf Gold und andere Luxusartikel im Gepäck der Reisenden. So konnten sie den Schmuggel von Goldschmuck, Goldbarren, Uhren und teurer Kleidung im Wert von 200.000 Euro verhindern und über 40.000 Euro Abgaben einnehmen.
Darüber hinaus mussten im Auftrag der Lebensmittelüberwachungsbehörden über 700 Kilogramm landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Verkehr gezogen werden, da diese im Reiseverkehr nicht einfuhr fähig sind. Das Hauptzollamt Nürnberg weist daher ausdrücklich darauf hin, dass es zur Vermeidung der Ausbreitung von Tier- und Pflanzenseuchen viele Einschränkungen im Reiseverkehr gibt, die zu beachten sind. Insbesondere Fleisch und Wurst, Milch, Käse und Eier gehören zu den Produkten, die aus einem Drittland nicht eingeführt werden dürfen.
Mit wenigen Ausnahmen gilt dies auch für Obst und Gemüse. Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, der Einführer muss außerdem seitens der zuständigen Behörden mit einem Bußgeld und einer Forderung für die Vernichtungskosten rechnen.
Alle Informationen zu den einschlägigen Bestimmungen sowie den Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland und zu den Richtmengen bei Reisen innerhalb der EU finden sich auf www.zoll.de unter dem Menüpunkt “Privatpersonen”.