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Bundespolizei Furth im Wald

Bundespolizei Bayern – Meldungen am 09.04.2025

Bundespolizei

Keine Fahrerlaubnis, Fahrzeug nicht angemeldet, Kennzeichen gestohlen

Am Samstag (5. April) hat die Bundespolizei die nächtliche Spritztour eines 17-jährigen Syrers am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies beendet. Der junge Fahrzeuglenker war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auch beim Fahrzeug fehlte es am Notwendigsten.

Kurz vor Mitternacht kontrollierten Kemptener Bundespolizisten die fünf Insassen eines BMW mit österreichischem Kennzeichen. Die jungen Leute gaben gegenüber den Beamten an, auf dem Weg zu einem Schnellrestaurant in Füssen zu sein. Bei der Überprüfung des Fahrers staunten die Polizisten nicht schlecht. Der 17-jährige Syrer konnte sich mit einem österreichischen Flüchtlingsdokument ausweisen. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war er jedoch nicht. Darüber hinaus ermittelten die Beamten, dass die am Auto angebrachten Kennzeichen in Innsbruck als gestohlen gemeldet wurden und nicht zum genutzten Fahrzeug passten. Außerdem stellten die Bundespolizisten bei der Überprüfung der Fahrzeugpapiere fest, dass der BMW bereits seit Juli 2024 abgemeldet war und über keinerlei Versicherungsschutz verfügte.

Während die jugendlichen Mitfahrer im Alter zwischen 15 und 17 Jahren auf freiem Fuß belassen wurden, nahmen die Beamten den Syrer mit auf die Dienststelle nach Kempten. In seiner Vernehmung gab der junge Mann zu Protokoll, dass seine Mutter das Fahrzeug vor wenigen Monaten für ihn erworben habe. Zwar habe er gewusst, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bei einer kurzen Fahrt würde ihm aber nichts passieren.

Den 17-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise, Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Pflichtversicherung und Kennzeichenmissbrauchs. Nach Abschluss aller Maßnahmen wiesen die Bundespolizisten den Jugendlichen nach Österreich in die Obhut seiner Mutter zurück. Das Fahrzeug mit den gestohlenen Kennzeichen wurde sichergestellt.

 

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Symbolbild Polizei

 

Bundespolizei – Unerlaubte Einreisen – Feststellungen in Bayern

München – Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Zahlen registriert:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis März 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Im Jahr 2024 wurden in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. März 2025 ergaben die Grenzkontrollen folgendes:

– 7.116 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 5.776 / davon CZE: 1.340) wurden festgestellt,

– 4.251 (davon AUT: 3.895 / davon CZE: 356) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

– 275 (davon AUT: 255 / davon CZE: 20 Personen) besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,

– 345 (davon AUT: 319 / davon CZE: 26) Schleuser wurden vorläufig festgenommen;

– als Beifang konnten 1.381 (davon AUT: 1.104 / davon CZE: 277) offene Haftbefehle vollstreckt sowie

– 69 (davon AUT: 54 / davon CZE: 15) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

Bundespolizei – Einreise mit unzulässigem „Pfefferspray“ kommt teuer zu stehen

Die Bundespolizei hat am Montag (7. April) bei der Einreisekontrolle eines rumänischen Pkw-Fahrers an der A93 nahe Kiefersfelden ein nicht zulässiges „Pfefferspray“ gefunden. Der 35-Jährige führte es in seiner Jackentasche mit. Auf dem Reizstoffsprühgerät befand sich kein amtliches Prüfzeichen. Da es somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurde es sichergestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine vierstellige Sicherheitsleistung an, mit welcher der beschuldigte Rumäne zunächst nicht einverstanden war.

Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser bereits einige Male gegen das Waffengesetz verstoßen hatte und zwar auch durch das Mitführen von nicht zugelassenen „Pfeffersprays“. Vor dem Hintergrund einer solch offenkundigen Uneinsichtigkeit ordnete der von der Rosenheimer Bundespolizei verständigte Staatsanwalt an, dass der rumänische Staatsangehörige 5.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen habe.

Der Beschuldigte erklärte, dass er nicht bereit sei, einen so hohen Betrag wegen eines derart kleinen Reizstoff-Spraydöschens zu zahlen. Daraufhin wurde ihm eröffnet, dass alternativ eine Vorführung beim zuständigen Amtsgericht infrage käme. Der Gang zum Gericht war erst recht nicht in seinem Sinn und so zahlte er den geforderten Betrag. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren zu rechnen haben.