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Bundespolizei
Frau ins Gesicht getreten/ Bundespolizei bringt Gewalttäter hinter Gitter
Am Freitag (22. November) hat die Bundespolizei einen Slowaken in Untersuchungshaft eingeliefert. Der Polizeibekannte soll am Vortag im Bahnhof Memmingen einer Zugbegleiterin ins Gesicht und sie so von der Treppe getreten haben. Die Geschädigte wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Am Donnerstagvormittag kontrollierte eine Zugbegleiterin in einem Regionalexpress (Buchloe-Memmingen) die Fahrkarten der Reisenden. Dabei stellte die 51-Jährige einen Mann ohne Fahrschein und Ausweis fest. Der aggressive Fahrgast schlug der Frau schließlich das dienstliche Smartphone aus der Hand. Die Bahnbedienstete verständigte daraufhin die Polizei. Der Täter floh jedoch direkt nach der Ankunft des Zuges im Bahnhof Memmingen.
Etwa eine Stunde später traf die Geschädigte im Bahnhof erneut auf den mutmaßlichen Schwarzfahrer. Am Treppenaufgang zu den Bahnsteigen trat der Mann der kleinen, zierlichen Zugbegleiterin von oben mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht, sodass die Frau rückwärts die drei Stufen herunterstürzte. Bis zum Eintreffen der Polizei konnte der Täter vorerst entkommen. Die Geschädigte wurde vorerst mit dem Rettungswagen ins Klinikum Memmingen gebracht.
Eine weitere Stunde später informierte das Zugpersonal eines Eurocity-Zuges (Memmingen-Lindau) mitfahrende Beamte des Hauptzollamtes Ulm darüber, dass sich ein Fahrgast ohne Ticket und Ausweis im Zug befindet. Die Zollbeamten konnten den blinden Passagier aufgrund der bestehenden Personenfahndung samt genauer Täterbeschreibung als Angreifer vom Bahnhof Memmingen identifizieren, festnehmen und den hinzugerufenen Lindauer Bundespolizisten übergeben.
Die Bundespolizei, die in diesem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen ermittelt, führte den 31-Jährigen am Freitagmittag beim Amtsgericht Memmingen vor. Der Ermittlungsrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Straftäter, der bereits wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten in Haft gesessen hatte. Die Bundespolizisten brachten den Beschuldigten anschließend in die Justizvollzugsanstalt Memmingen.
Drohne behindert Bahnbetrieb Gleise im Hauptbahnhof
Die Drohne eines bislang unbekannten Piloten verfing sich am Montagabend (25. November) an der Oberleitungsaufhängung im Bereich der Hackerbrücke. Es kam zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr. Gegen 17:35 Uhr meldete ein Unbekannter einer Streife der Deutsche Bahn Sicherheit im Hauptbahnhof München, dass sich die Drohne eines Freundes im Bereich der Hackerbrücke in der Oberleitung befindet. Als der Mitteiler erkannte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, flüchtete er.
Ermittlungen ergaben, dass sich in der Nähe des Einfahrsignals bei der Hackerbrücke tatsächlich eine Drohne im oberen Tragseil der Oberleitung verfangen hatte. Da diese auf die Oberleitung zu stürzen drohte, und dadurch wiederum erhebliche Schäden bis hin zum Abriss der 15.000 Volt führenden Stromleitung sowie erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu befürchten waren, wurden die Gleise 4 bis 13 des Hauptbahnhofes München vorsorglich gesperrt.
Einem Techniker der Deutschen Bahn gelang es, die Drohne zu bergen und für weitere Ermittlungen der Bundespolizei sicherzustellen. Durch die Gleissperrungen mussten etliche Züge umgeleitet werden. Es kam es zu erheblichen Verspätungen im bahnbetrieblichen Nah- und Fernverkehr diverser Eisenbahnverkehrsunternehmen. Reisende mussten zudem andere als die geplanten Bahnsteige aufsuchen, da mehrere Züge außerplanmäßig an anderen, als den gewohnten Bahnsteigen verkehrten. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen der Störung des Bahnverkehrs und zur Ermittlung des Drohnenbesitzers aufgenommen. Derzeit werden auch die weiteren Zuständigkeiten der durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen abgeklärt.
Die Bundespolizeiinspektion München bittet den Verursacher bzw. auch den Mitteiler, der die Deutsche Bahn Sicherheit informierte, sich in der Wache in der Denisstraße 1 bei der Bundespolizei zu melden; auch zwecks Abholung des unbemannten Flugobjektes. Hierzu wird gebeten, einen Eigentumsnachweis für die Drohne mitzubringen und ggf. auch den Führerscheinnachweis zu erbringen.
Die Bundespolizei sicherte während der Bergung des Flugobjekts das nähere Umfeld des den bahnbetriebgefährdenden „Drohnen-Landeplatz“, der sich nur rund vier Meter entfernt von der Hackerbrücke befand. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Drohnenpilot eigenständig – unter Lebensgefahr – daran macht, die Drohne von der Oberleitung und anschließend auch aus dem Gleisbereich zu holen.
Welche Strafe ihn erwartet und ob ihn die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnunternehmen für die bahnbetrieblichen Verzögerungen in Regress nehmen, ist noch in Klärung.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb eines unbemannten Flugobjektes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind (siehe dazu auch Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 08/24). Unter anderem ist – unter bestimmten Voraussetzungen in der offenen und speziellen Kategorie – der Überflug von Bahngleisen erlaubt, ohne eine zusätzliche Genehmigung der Deutschen Bahn einzuholen. Dringend bei Drohnenflügen zu beachten: Es gilt ein striktes Flugverbot in einem „virtuellen Kasten“ von 10 Meter links und rechts der Gleisanlagen sowie 15 Meter über Bahngleisen und über fahrenden Zügen!
Kinder im Gleis – Zwölfjährige an Erziehungsberechtigte übergeben
Der Bahnbetrieb übt immer noch enorme Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche aus. Oft begeben sich diese dabei in akute Lebensgefahr. Zwei Zwölfjährige wurden von Bundespolizisten am Montagabend (25. November) den Eltern übergeben. Sie hatten sich zuvor im Bereich Pasing/Obermenzing im Gleisbereich aufgehalten und für enorme Behinderungen im Bahnverkehr gesorgt.
Kurz nach 16 Uhr erkannten Triebfahrzeugführer im Bereich der Bahnstrecken Pasing/Obermenzing Kinder im Gleis. Gleissperrungen, Behinderungen im Bahnverkehr und ein Soforteinsatz der Bundespolizei folgten.
Eine Streifenbesatzung der Bundespolizei konnte – nach Anfahrt mit Sondersignalen – außerhalb der Gleisbereiche zwei Zwölfjährige antreffen. Die beiden Buben aus Obermenzing hatten sich vor den Beamten im Bereich einer Lärmschutzmauer versteckt. Ob sie sich dort „nur“ Züge aus kürzerer Distanz ansahen wollten oder tatsächlich auf den Gleisen standen, konnte nicht abschließend geklärt werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden den Erziehungsberechtigten übergeben und im Beisein der Eltern über die Gefahren an Bahnanlagen aufgeklärt.
Aufgrund der Gleissperrungen kam es im vielbefahren Streckenabschnitt zu erheblichen Behinderungen im ÖPN-, Nah- und Fernverkehr diverser Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Münchner Bundespolizei weist einmal mehr auf die Gefahren im Bahnbereich hin. Mehr unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html. Hier gibt es auch Videos, die auf das richtige Verhalten im Bahnbereich hinweisen. Wir bitten Eltern und Erziehungsberechtigte, insbesondere, wenn sie im Bereich von Bahnanlagen wohnen, immer wieder auf die Gefahren im Bahnverkehr hinzuweisen.