Bundespolizei

838 Tage unerlaubt in Europa

Am Dienstagabend (5. März) hat die Bundespolizei einen albanischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgewiesen. Der Migrant hielt sich seit längerem rechtswidrig in Europa auf und hatte am Vortag versucht, mit Hilfe eines Landsmannes unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) nach Deutschland einzureisen.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten Montagmorgen (4. März) auf dem Kontrollplatz Sigmarszell einen in Albanien zugelassenen und mit zwei Männern besetzten Pkw. Der 28-jährige albanische Fahrer wies sich mit gültigen Dokumenten, seinem albanischen Reisepass und deutschen Aufenthaltstitel, aus. Der 22-jährige Beifahrer legte nur seinen Reisepass vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel fest, dass der junge Mann seine erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum weit überschritten hatte. Der Albaner hielt sich bereits über zwei Jahre unerlaubt in Europa auf.


Bundespolizei Grenze
Foto: Pixabay

Die Beamten fanden zudem heraus, dass der Migrant bereits im vergangenen April durch die französischen Behörden eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise erhalten hatte. Offensichtlich war der 22-Jährige dieser nicht nachgekommen. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Polizisten fest, dass dann im Mai 2023 eine Rückkehrentscheidung durch Frankreich ergangen war.

Der Fahrer, der in München mit Wohnsitz gemeldet ist, erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise. Er durfte nach Abschluss der Maßnahmen die Weiterfahrt antreten. Die Beamten informierten die für den 28-Jährigen zuständige Ausländerbehörde über den Fall. Die Bundespolizisten zeigten den Beifahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und brachten ihn zum Flughafen Frankfurt am Main, wo am Dienstagabend ein Flugzeug nach Tirana abhob. Für die Rückführungskosten hatte der Mann außerdem 350 Euro hinterlegen müssen.

Schleusung vereitelt – Passagier mit gefälschtem Reisepass

Bei der Kontrolle des Fluges LH2504 nach Manchester wurde gestern (6. März) ein 33-jähriger türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der einen griechischen Reisepass mit Fälschungsmerkmalen vorlegte. Er wurde für insgesamt 12.000 Euro nach Deutschland geschleust. Die Bundespolizei wies ihn heute (7. März) in die Türkei zurück.

Dank der aufmerksamen Mitarbeiter der Airline und den geschulten Augen der Dokumentenexperten der Bundespolizei konnte eine Schleusung vereitelt werden. Ein 33-jähriger Türke legte beim Boardingvorgang des Fluges nach Manchester einen griechischen Reisepass vor, der den Mitarbeitern der Fluggesellschaft merkwürdig vorkam. Die daraufhin verständigten Bundespolizisten nahmen den Türken mit zur Wache, um das Dokument genauer zu überprüfen. Urkundenspezialisten konnten die Fälschung schnell bestätigen.

Bei der anschließenden Durchsuchung wurde sein echter türkischer Reisepass gefunden. Die strafrechtliche Vernehmung durch die Beamten brachte dann weitere Details ans Licht: Der Beschuldigte hatte den gefälschten griechischen Reisepass in der Türkei erhalten und für die Schleusung insgesamt 12.000 Euro bezahlt.

Der 33-Jährige musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bezahlen. Der gefälschte Pass sowie sein Mobiltelefon wurden sichergestellt. Er wurde heute Vormittag (7. März) in die Türkei zurückgewiesen.

Die Bundespolizei am Flughafen München betont die Wichtigkeit der Überprüfung von Reisedokumenten, um illegale Aktivitäten wie Urkundenfälschung und Schleuserkriminalität zu verhindern.

Bundespolizei stoppt verdächtige Fahrgemeinschaften

Am Dienstag und Mittwoch (5./6. März) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei mutmaßliche Schleuserfahrer gestoppt. Drei Insassen hatten versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Zwei von ihnen mussten später nach Österreich, einer in sein Heimatland zurück.

Am Mittwochabend (6. März) stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen 30-jährigen italienischen Fahrzeuglenker, der in Begleitung eines 21-jährigen Landsmannes, eines 38-jährigen Pakistaners und einer 54-jährigen Chinesin reiste. Die Fahrgemeinschaft hatte das Reiseziel München und war nachweislich über eine Mitfahrplattform im Internet zustande gekommen.

Die Italiener wiesen sich den Beamten gegenüber ordnungsgemäß aus. Die Beifahrerin konnte zwar ihren chinesischen Reisepass vorweisen, jedoch war ihr spanisches Schengenvisum bereits seit Mitte Januar abgelaufen. Eigenen Angaben zufolge hatte sich die Frau nur einen Tag in Spanien aufgehalten. Nun wollte sie dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Pakistaner legte seine gültigen pakistanischen und italienischen Papiere vor.

Bei ihm fanden die Bundespolizisten jedoch einen gefälschten pakistanischen Führerschein. Die Beamten stellten das Dokument sicher und zeigten den Mann wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an. Aufgrund dieser Straftat erlischt das Reiserecht des Pakistaners, weswegen er, wie auch die Chinesin, wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt wurde. Der Fahrer gab an, dass er vor Fahrtbeginn die Dokumente der beiden Männer überprüft hatte. Von der Chinesin habe er vorab über einen Messenger-Dienst ein einmalig zu öffnendes Foto eines deutschen Dokumentes erhalten. Bei Fahrtantritt habe er sich ihre Dokumente jedoch nicht noch einmal zeigen lassen. Der Italiener, der einen Wohnsitz in München hat, muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Er durfte später weiterreisen. Die Bundespolizisten wiesen den Pakistaner und die Chinesin am Donnerstag nach Österreich zurück.

Bereits am Dienstag (5. März) hatten Lindauer Bundespolizisten eine serbische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. An den Dokumenten des 35-jährigen Fahrers gab es nichts zu beanstanden. Bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel im Pass des 18-jährigen Beifahrers stellten die Beamten jedoch fest, dass er die erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits einige Tage überschritten hatte. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der junge Mann zuletzt in der Schweiz aufgehalten. Der Kontakt zum Fahrer sei über eine Verwandte hergestellt worden.

Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die Beamten wiesen den 18-Jährigen, der 600 Euro für die Rückführungskosten hinterlegen musste, am Mittwochmorgen (6. März) mit dem Flugzeug vom Flughafen Memmingen nach Nis zurück. Die Polizisten ermittelten, dass der Fahrer nach der Ankunft in Serbien 120 Schweizer Franken erhalten sollte, weswegen er eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern erhielt. Der Mann kam anschließend auf freien Fuß.