Bericht: Bundespolizei Waldmünchen
Donnerstagnacht (26. Januar) haben Bundespolizeifahnder einen 52-jährigen Autofahrer in Furth im Wald festgenommen. Die Justiz suchte mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach dem Polen. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die zuständige Grenzpolizeigruppe Furth im Wald ermittelt.
Eine Bundespolizeistreife kontrollierte gegen 23:30 Uhr auf der Böhmerstraße kurz vor der Ausreise nach Tschechien ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung. Beim Abgleich der Personalien des Fahrers im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Der 52-Jährige war 2018 vom Amtsgericht Heidelberg wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Zudem ordnete das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe an. Nachdem er seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Vollstreckungshaftbefehl. Doch damit nicht genug: Wie die Bundespolizisten feststellten, war der Pole nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die zuständige Grenzpolizeigruppe Furth im Wald nahm die Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf.
Der 52-Jährige konnte die wegen des nicht bezahlten Strafbefehls drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem er nun seine Justizschulden in Höhe von rund 750 Euro beglich. Anschließend entließen die Bundespolizisten den Polen aus dem Bundespolizeirevier Furth im Wald.