Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Waldmünchen/ Furth im Wald. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist ein generelles Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Sylvester geplant. Die Bundespolizei Waldmünchen warnt davor, nicht zugelassene Pyrotechnik in Tschechien zu kaufen.
Mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel legt die Bundespolizei Waldmünchen im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung ein besonderes Augenmerk auf das schmuggeln von illegalen Feuerwerkskörpern.
Nicht zugelassenes Sylvesterfeuerwerk kann ernsthafte Verletzungen wie den Verlust von Gliedmaßen verursachen.
Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Die Verstöße gegen das Sprengstoff- oder Zollrecht können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft bzw. mit einer Geldbuße belegt werden. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.
Beim Kauf von Feuerwerkskörpers ist grundsätzlich auf angebrachte CE-Zeichen mit Kennnummern zu achten. Ist die Herkunft nicht nachvollziehbar, lässt man lieber die Finger davon.
Erfreulicherweise verhielten sich die Menschen bisher vernünftig. Bereits im letzten Jahr galt ein Verkaufsverbot von Feuerwerk vor Sylvester. 2020 gab es im Vergleich zu 2019 nur einen Bruchteil der Feststellungen. Auch in diesem Jahr stellte die Bundespolizei Waldmünchen bisher noch keine verbotene Pyrotechnik sicher.
Die Bundespolizei Waldmünchen warnt:
Lassen Sie die Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern, dann bleiben die Finger auch dran!