Furth im Wald
Am Dienstagmorgen (25. März) haben Bundespolizisten in Furth im Wald zwei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgestellt. Die beiden Männer mussten ihre Geldstrafen in Höhe von insgesamt knapp 4000 Euro bezahlen, um nicht ins Gefängnis eingeliefert zu werden.

Gegen 08:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in einem Zug aus Prag zuerst einen 32-jährigen Tschechen. Ein Abgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde.
Der 32-Jährige war wegen Betruges von der Staatsanwaltschaft Dresden per Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten nahmen den Mann zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen mit zum Bundespolizeirevier Furth im Wald.
Dadurch, dass er die Justizschulden in Höhe von 2784,50 Euro bezahlte, konnte er jedoch die drohende Freiheitsstrafe abwenden. Der Tscheche wurde anschließend aus der Dienststelle entlassen und die Weiterreise gestattet.
Bei einer weiteren Kontrolle eines 42-jährigen Mannes im Einreisezug konnte dieser keine Grenzübertrittspapiere vorzeigen, gab jedoch an, tschechischer Staatsangehöriger zu sein. Die Bundespolizisten überprüften die Angaben zu seiner Person im polizeilichen Fahndungssystem und stellten dabei ebenfalls Notierungen fest.
Der 42-jährige Tscheche war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Baden Baden zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Außerdem hatte das Landratsamt Regensburg im Jahr 2021 dem Mann die Freizügigkeitsrechte aberkannt und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland auferlegt, das noch bis 22. August 2025 gilt. Die Beamten nahmen deshalb den 42-Jährigen am Bahnhof Cham aus dem Zug und brachten ihn zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zur Dienststelle in Furth im Wald.
Da auch er seine Justizschulden – in Höhe von 970 Euro – bezahlte, konnte der Mann zwar die drohende Freiheitsstrafe abwenden. Die Bundespolizisten wiesen ihn aber nach Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen nach Tschechien zurück.