Die Kontrolle im Zug aus Prag deckte auf, dass der Reisende die erlaubte Aufenthaltsdauer massiv überschritten hatte – um mehr als ein ganzes Jahr.

 

Kontrolle im Einreisezug aus Prag

Gegen 20:30 Uhr am Samstag (07.02.2026) nahmen Fahndungskräfte der Bundespolizei Furth im Wald einen moldauischen Staatsangehörigen im Rahmen der Grenzkontrollen unter die Lupe. Der Mann war im internationalen Reisezug von Prag in Richtung Deutschland unterwegs.

Bundespolizei, Furth im Wald
Foto: Symbolbild

468 Tage „überfällig“

Zwar konnte der 36-Jährige einen gültigen moldauischen Reisepass vorzeigen, doch bei der genaueren Prüfung der Einreisestempel fiel den Beamten die enorme Diskrepanz auf:

  • Der Mann besaß weder ein erforderliches Visum noch einen Aufenthaltstitel für Deutschland.

  • Die erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum hatte er laut den Dokumenten bereits um stolze 468 Tage überschritten.

Ermittlungsverfahren und Zurückweisung

Die Bundespolizisten nahmen den Mann für die weitere Sachbearbeitung mit zur Dienststelle.

  • Ermittlungen: Das Bundespolizeirevier Furth im Wald leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

  • Maßnahme: Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Moldauer die Einreise nach Deutschland offiziell verweigert. Er wurde umgehend nach Tschechien zurückgewiesen.


📋 Kompakt-Faktencheck: Grenzkontrolle Furth im Wald

Detail Fakten
Ort Bahnhof Furth im Wald (Einreisezug aus Prag)
Zeitpunkt Samstag, 07.02.2026, 20:30 Uhr
Person 36-jähriger Moldauer
Verstoß Unerlaubte Einreise / Aufenthalt um 468 Tage überschritten
Konsequenz Anzeige & Zurückweisung nach Tschechien