Bei Grenzkontrollen in Waldsassen schnappte die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag einen per Haftbefehl gesuchten 38-jährigen Tschechen. Da er eine Geldstrafe von 2.800 Euro nicht bezahlt hatte, muss er nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Grenzkontrolle in Waldsassen deckt Fahndung auf
Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Grenzübergang Waldsassen einen 38-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Der routinemäßige Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand förderte umgehend eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. zur Strafvollstreckung zutage.
Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Grundlage des Haftbefehls war ein Urteil des Amtsgerichts Tirschenreuth aus dem November 2024. Das Gericht hatte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt — eine Straftat, die in Deutschland mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Die verhängte Geldstrafe belief sich auf 2.800 Euro.
Offene Geldstrafe führt zum Haftbefehl
Da der Verurteilte die Geldstrafe bis zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. einen Haftbefehl gegen ihn. Auch am Grenzübergang war der 38-Jährige nicht in der Lage, die ausstehenden 2.800 Euro zu bezahlen. Die Bundespolizisten nahmen ihn daraufhin fest.
Ersatzfreiheitsstrafe in JVA Weiden
Nach der Festnahme lieferten die Bundespolizisten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Weiden i.d.OPf. ein. Dort muss er nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Der Fall zeigt einmal mehr, dass offene Geldstrafen auch beim Grenzübertritt konsequent vollstreckt werden.