Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus entdeckten am vergangenen Sonntag bei Grenzkontrollen verbotene Gegenstände und Rauschgift im Reisegepäck von zwei Männern.
Erfolgreiche Kontrollen an der A6
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei Waidhaus führten am Sonntag (26. April) intensive Grenzkontrollen durch. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, die Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze zu gewährleisten und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Im Fokus standen dabei insbesondere die Hauptverkehrsadern wie die Autobahn A6.
Bayern München – PSG
Kontrolle im internationalen Linienbus
Am Sonntagvormittag nahmen die Beamten an der A6 einen internationalen Linienbus genauer unter die Lupe. Der Bus befand sich auf der Strecke von Prag nach Paris. Bei der Überprüfung eines 41-jährigen Slowaken gab dieser an, keine verbotenen Gegenstände mit sich zu führen. Die Polizisten entschlossen sich jedoch zu einer Durchsuchung seines Reisegepäcks. Im Rucksack des Mannes entdeckten sie einen Schlagring. Da der Besitz eines Schlagrings in Deutschland verboten ist, beschlagnahmten die Beamten die Waffe umgehend. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Funde im Pkw-Reisegepäck
Nur wenig später erfolgte eine weitere Kontrolle. Diesmal überprüften die Bundespolizisten einen 32-jährigen Slowaken, der als Mitfahrer in einem Pkw nach Deutschland einreiste. Auch bei ihm führten die Beamten eine Durchsuchung des Reisegepäcks durch. Dabei wurden sie erneut fündig. Im Gepäck des Mannes entdeckten sie ein Elektroimpulsgerät, das kein erforderliches Prüfzeichen aufwies. Zudem stießen die Beamten auf eine kleine Dose, in der sich eine geringe Menge Marihuana-Dolden befand.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
In beiden Fällen stellten die Einsatzkräfte die verbotenen Gegenstände und die Drogen sicher. Diese wurden in die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus überführt. Gegen den 32-jährigen Slowaken leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Konsumcannabisgesetz ein. Beide Männer müssen sich nun für ihre Handlungen verantworten. Die Kontrollen der Bundespolizei an der Grenze werden fortgesetzt, um die Sicherheit in der Region zu gewährleisten.
Info
In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) den Umgang mit Waffen und Munition. Bestimmte Gegenstände, wie Schlagringe oder Elektroimpulsgeräte ohne Prüfzeichen, gelten als verbotene Waffen, deren Besitz strafbar ist. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt den Umgang mit Cannabis. Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich verboten, wobei geringe Mengen für den Eigenkonsum unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben können. Grenzüberschreitender Schmuggel wird jedoch streng verfolgt.