Bericht der Polizei Schwandorf / Bild: Symbolbild
Schwandorf. Am Dienstag, 03.08.21, um 11:15 Uhr, wurde ein 56-jähriger Schwandorfer in einem Verbrauchermarkt in der Dachelhofer Straße in Schwandorf durch einen Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er sich mehrere Süßwaren (Marzipan und sog. Mozartkugeln) in eine Tasche steckte und anschließend den Kassenbereich passierte, ohne die Waren bezahlt zu haben. Durch die PI Schwandorf wurde daher eine Anzeige wegen Ladendiebstahl aufgenommen.
Ein 21-jähriger Regensburger wurde am Dienstag, 03.08.21, um 12:11 Uhr in der Wackersdorfer Straße mit seinem E-Scooter der Marke Xiaomi einer Verkehrskontrolle unterzogen, da an seinem Gefährt kein notwendiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, war auch tatsächlich kein Versicherungsvertrag abgeschlossen, so dass die Weiterfahrt unterbunden und ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
In der Zeit vom Sonntag, 25.07.21, bis Dienstag, 03.08.21, 13:30 Uhr, wurde ein Ruderboot, welches an der Naab, bei der Überführungsbrücke bei Ettmansdorf angeleint war, entwendet, so dass dem 77-jährigen Eigentümer ein Schaden von ca. 400,- Euro entstanden ist. Hinweise zu diesem Boots-Diebstahl werden durch die PI Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/4301-0 oder unter pi.schwandorf@polizei.bayern.de entgegengenommen.
Wernberg-Köblitz, A93. Am Dienstag, gegen 10:00 Uhr, führten Zollbeamte eine routinemäßige Kontrolle bei einem 27-jährigen Kleintransporter-Fahrer mit polnischer Staatsangehörigkeit auf dem Parkplatz Grünau durch. Bei der Kontrolle fanden die Beamten eine geringe Menge Amphetamin bei dem 27-jährigen auf. Nachdem für die Beamten der Verdacht bestand, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss seinen Kleintransporter gefahren haben könnte, zogen sie die Streife der Autobahnpolizei Schwandorf hinzu, die einen Drogentest durchführten.
Nachdem dieser positiv auf Amphetamin anzeigte, wurde dem 37-jährigen die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme angeordnet. Er muss nun mit einer Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Bußgeldanzeige wegen der Drogenfahrt rechnen. Vor Ort wurde eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Eurobereich einbehalten.