In Neutraubling verletzte sich ein 14-Jähriger beim Hantieren mit einem illegalen Feuerwerkskörper leicht. Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend an einem Weiher, als Schwarzpulver sofort entflammte.
Der Vorfall am Weiher
Am Samstag, den 25. April 2026, kam es gegen 21:00 Uhr an einem Weiher in Neutraubling zu einem folgenschweren Vorfall mit einem Feuerwerkskörper. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich sechs Jugendliche deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 14 und 16 Jahren an dem Gewässer. Ein 14-Jähriger aus der Gruppe hatte einen sogenannten Chinaböller dabei, dessen Besitz und Verwendung für Privatpersonen in Deutschland verboten ist. Der Jugendliche versuchte, den Böller zu entzünden.
Gefährliche Manipulation
Nachdem die Zündschnur des Feuerwerkskörpers nicht wie gewünscht reagiert hatte, entschloss sich der 14-Jährige, den Gegenstand aufzubrechen. Er legte das darin befindliche Schwarzpulver frei. Als er dieses Schwarzpulver anschließend entzündete, entflammte es sofort und unkontrolliert. Durch die plötzliche Stichflamme zog sich der Jugendliche leichte Verbrennungen im Gesicht und am Unterarm zu.
Medizinische Versorgung
Die anderen fünf Jugendlichen, die sich ebenfalls am Ort des Geschehens aufhielten, blieben unverletzt. Der verletzte 14-Jährige wurde nach der Erstversorgung durch den hinzuzugerufenen Rettungsdienst in ein Regensburger Krankenhaus zur weiteren ärztlichen Behandlung gebracht.
Rechtliche Konsequenzen
Gegen den 14-jährigen Verursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die hohe Gefahr hin, die von nicht zugelassenen oder manipulierten Sprengstoff-Gegenständen ausgeht.
Info
Das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wozu auch pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper zählen. Es unterteilt Feuerwerk in verschiedene Kategorien. Für die meisten Privatpersonen sind nur Gegenstände der Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerk, z. B. Wunderkerzen) ganzjährig und F2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Silvesterraketen) zu bestimmten Zeiten erlaubt.