Böller, Polizei

Der Vorfall am Weiher


Gefährliche Manipulation



Medizinische Versorgung


Rechtliche Konsequenzen


Info

Das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wozu auch pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper zählen. Es unterteilt Feuerwerk in verschiedene Kategorien. Für die meisten Privatpersonen sind nur Gegenstände der Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerk, z. B. Wunderkerzen) ganzjährig und F2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Silvesterraketen) zu bestimmten Zeiten erlaubt.